als freiberufler ins ausland ziehen?

2 Antworten

Du musst Deine Selbstständigkeit nach Polen verlegen, es sei denn, Du würdest hier eine GmbH oder ähnliches betreiben, also eine juristische Person. In diesem Falle könntest Du als Privatperson und Gesellschafter in ein anderes Land ziehen und Dein Unternehmen am alten Platz belassen. Wenn Du aber - wie die meisten Designer - freiberuflich tätig bist, dann handelt es sich bei der Selbstständigkeit nicht um eine eigene juristische Person und Du musst Dich auch beruflich ummelden.

Ja, das musst du. Du wirst ja dann auch nach dem polnischen Recht besteuert und nicht mehr nach dem deutschen