Als Gewerbetreibender ist man kein "Verbraucher" im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes, das den Normalbürger vor unlauterem Gebaren im Kreditgewerbe schützen solle (VIII ZR 35/99) Wenn man ein Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit verwenden will, dann würden die Regelungen dieses Gesetzes auch für den Gewerbetreibenden gelten.

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Ist nur möglich über die Doppelte Haushaltsführung !

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Auch ein Rechtsanwalt kann über Vor- und Nachteile einer Patientenverfügung beraten - aber die erste Anlaufstelle wäre schon der Arzt.

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Ist keine Bauliche Veränderung. Wundere mich immer wieder, wie manche Leute einfach so viel Zeit investieren um sich für die Belange und Vorhaben der Nachbarn zu interessieren.

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die Bräunung vielleicht nicht - aber vielleicht würde es mit den Beiträgen zu einem Fitness-Studio klappen - muss man mal probieren.

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Einige Versicherungen bieten speziell Baufinanzierungen an. Da gibt es bestimmt für umsonst eine umfangreiche Beratung - dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.

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Ich denke, es gibt noch genug Reiche, die das entsprechende Kleingeld haben. Natürlich sollte man vorsichtig sein, aber vielleicht ergibt sich ja bei genauem Studium eine entsprechende Verbund-Aktie oder ein Aktien-pool der interessant ist. Marken bleiben Marken und auch stabil. Das glaube ich jedenfalls.

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Also ich finde das mit dem Schufa Rating nicht gerade sinnvoll. Das sagt überhaupt nichts aus über die einzelne Person oder auch über das Geschäftsgebahren. Heutzutage ist man ruckzuck in der Schufa eingetragen obwohl man noch in Verhandlungen ist oder in Gesprächen.

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Wenn Du eine Falsche Bankleitzahl oder eine Falsche Kontonummer eingetragen hast, dann müsste das Geld wieder zurückkommen. Wenn Du einen Falschen Betrag eingetragen hast, dann kannst Du nur noch mit Deiner Bank sprechen, dass die die Überweisung zurückholen.

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Mit Bürgschaften ist das wirklich so eine Sache - da kannst Du jederzeit in Anspruch genommen werden und kannst nicht mal mehr dagegen angehen. Ich kann Dir nur abraten, eine Bürgschaft für wen auch immer, zu unterschreiben.

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Soweit ich weis, gibt es Anwälte, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Ich denke ein Beratungsgespräch solltest Du in jedem Fall mal machen und gleich sagen, dass Du die anfallenden Kosten in Raten abzahlen willst. Meistens wissen die Anwälte schon gleich, wer vor einem sitzt, der nicht wirklich Geld hat aber sich wieder erholen kann. Ich würde zu so einem Anwalt gehen.

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Ich hatte mal über die BMW Bank finanziert, die haben mir dann auf Anfrage auch noch die Schlussrate neu finanziert.

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Ich kann nur raten, zum Jugendamt zu gehen. Die werden alles weitere regeln. Das Jugendamt unterstützt die Mutter und wird für die Kinder deren Rechte verwalten und durchsetzen. Für das Jugendamt gibt es genug Möglichkeiten einen nicht zahlenden Vater in die Verantwortung und Pflicht zu nehmen.

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Warum schaust Du Dich nicht um in Deiner näheren Umgebung ? Ich für meinen Teil habe was an die Ortsansässige Tafel gespendet. Da weis ich das das Geld auch wirklich gut investiert ist.

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Wird schwer werden, hier etwas so belastendes zu finden, dass dies in der Rechtssprechung anerkannt wird. Ist alles Auslegungssache. Da kann man fast nichts machen.

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