Zwischen Abitur und Studium/Ausbildunge Teilzeitjob?

4 Antworten

Hallo,

warum ein Jahr Zeit?

Wenn das Abitur im Juni war und die Ausbildung am 1.8./1.9. oder das Studium am 1.9./1.10. beginnt, ist da kein Jahr Zeit.

Wenn man als Arbeitnehmer mehr als 450 Euro brutto im Jahr verdient, wird man als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und der Arbeitgeber zieht entsprechende Sozialversicherungsbeiträge vom Verdienst ab (ca. 20%). Ggf. fallen auch Steuern an. Nur wenn man im gleichen Jahr (in dem das Abitur war) nachweislich ein Studium beginnt, zieht der Arbeitgeber keine Beiträge ab (wenn die Beschäftigung maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage dauert).

Gruß

RHW 

Da bietet sich ein Job bei einer Zeitarbeitsfirma doch geradezu an. bei späteren Bewerbungen kannst du dann bereits auf Erfahrung im Arbeitsleben hinweisen. Damit hast du schon einen großen Vorsprung vor anderen, die bisher "nur Schule" kennen.

Du darfst zu jeder Zeit eine Arbeitsstelle suchen. Du musst dich dann entsprechend bei der Krankenkasse versichern.

Wenn du bisher privat versichert warst, musst du dich bei einem Einkommen von über 450,00 € gesetzlich bei der GKV versichern. Bei niedrigerem Einkommen würde dann die PKV bleiben, allerdings nicht mehr zum Studenten-Tarif.

Hallo maddie1131997,

leider geht aus deiner Frage nicht genau hervor, wie du zur Zeit versichert bist.

Möchtest du  zukünftig einer Beschäftigung nachgehen und verdienst dabei über 450,00€, dann greift die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit Beginn eines Studiums gelten jedoch andere Regelungen.

Hier sende ich dir gerne einen Link mit hilfreichen Tipps: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232696/publicationFile/54365/tipps_fuer_studenten.pdf

Grüße, David / forum.allianz.de