Vollzeitjob zwischen Abitur und Studium?

3 Antworten

Das Problem dürfte in erster Linie sein überhaupt einen Job zu bekommen ohne Berufsausbildung, ohne Berufserfahrung, frisch von der Schule raus. Der Arbeitgeber wird sich bedanken einen Mitarbeiter, Vollzeit zu beschäftigen, einzuschulen der nach 4 Monaten wieder abhaut. Das Kindergeld wandert nicht auf dein Konto sondern auf das der Eltern. Die sind die Anspruchsberechtigten. Das Geld steht dir auch nach einem Auszug nicht automatisch zu. Wollte ich nur sagen weil du das schon so großzügig mit einplanst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Eltern barunterhaltsverpflichtet. Das ist dann der Fall wenn du keine Möglichkeit hast zu Hause zu wohnen. Wenn du freiwillig ausziehst ist das deine Sache wie du das finanzierst, nicht die Sache deiner Eltern oder die des Staates. Du hast dann die Möglichkeit um Bafög anzusuchen wenn das Studium läuft und auf Minijobbasis bis maximal halbtags zu arbeiten.

Danke erst mal für die Antwort. Aber ich hab doch das Recht Kindergeld zu beantragen sobald ich volljährig bin?

@didl2809

Wo möchtest du das beantragen? Das Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu, nicht den Kindern. Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause, befinden sich aber noch in einer (Erst-)Ausbildung oder sind arbeitsuchend, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Dann sind sie zu Barunterhalt verpflichtet. Wenn ihr Kind nicht selbst in der Lage ist, sich zu unterhalten, müssen die Eltern mit Geldleistungen einspringen. Auch dabei hilft ihnen das Kindergeld, das von staatlicher Seite in der Regel längstens gezahlt wird, bis das Kind 25 Jahre alt wird. So die Theorie.

Die Eltern können nach §1612 BGB selbst entscheiden ob sie den Barunterhalt in Form einer Geldleistung oder Naturalunterhalt bedienen. Wenn dir zu Hause kein Zimmer zur Verfügung gestellt wird dann wären die Eltern zur Geldleistung verpflichtet. Das bleibt für dich in erster Linie mit den Eltern abzusprechen.

Natürlich ist es möglich. Viele Studenten arbeiten z.B. auch in Semesterferien. Es kommt natürlich darauf an, was du konkret machen möchtest und was du dir als Stundenlohn vorstellst. Manche arbeiten z.B. im Supermarkt.

Alternativ kannst du auch ein eigenes Gewerbe oder freiberuflich arbeiten (ist z.B. bei IT-lern häufig der Fall)

Einkommen wird zum einen immer jährlich betrachtet und zudem gibts seit geraumer Zeit keine Beschränkung mehr, so lange du dein Erststudium hat.

Weitere Infos findest du z.B. hier:

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html


natürlich vollzeitjob als hilfsarbeiter was ja studenten auch immer machen in den semesterferien..z.B in der Produktion oder im Lager kommt man ungelernt gut rein