Zweitname eintragen lassen

4 Antworten

Du kannst nur eintragen lassen, was in deiner Geburtsurkunde steht.

Nochmal: Du kannst das nicht machen weil du keinen guten Grund für die Eintragung hast, oder ist deine Psyche wegen dem fehlendem Vornamen im Eimer? Nur weil du einen Rufnamen hast heißt dass nicht dass du ihn eintragen lassen kannst

Wer hat beantragt, dass bei deiner Geburt nur ein einziger Name eingetragen wird? Wer hat dir -ebenfalls bei deiner Geburt- gesagt, dass du anders heißt? Beides wirst du mir nicht beantworten können, weil deine Erinnerungen nicht so weit zurückreichen . . . Nun musst du dich mit den Fakten abfinden: Du trägst offiziell einen Vornamen, der allerdings nicht dein Rufname ist. Diese Differenz wird die Namensänderungsbehörde nicht als wichtigen Grund anerkennen, um eine Namensänderung zu genehmigen. Sie wird argumentieren, dass es dir längst klar war, dass du nicht so heißt, wie du gerufen wirst, und hättest dies schon längst akzeptieren müssen, indem du deinen Rufnamen in den amtlich eingetragenen Namen änderst ohne Rücksicht darauf, ob es dir gefällt oder nicht. Deinen Eltern war dies schon von Anfang an bekannt, ihnen hast du nun deine Probleme zu "verdanken". Fälle wie deiner sind gar nicht so selten, nur musst du jetzt bei Unterschriften unterscheiden, ob es sich um etwas offizielles (amtlich, bankspezifisches) oder etwas rein privat/persönliches handelt, damit du dann den dazu passenden bzw. richtigen Vornamen verwendest.

Wenns nicht schon auf der Geburtsurkunde steht: geht gar nicht. Fehler deiner Eltern, wenns so ist.