Warum sollte ein Kind im Grundbuch eingetragen sein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ich bin es noch mal. Hast du deine Mutter schon angerufen? Sie darf nichts unterschreiben! Sonst gehört nach ihrem Tod deiner Schwester und Familie das ganze Haus und dir nichts! Das ist kriminell, du könntest überlegen, deine Schwester anzuzeigen wegen versuchtem Betrug und Erbschleicherei. Sei schnell mit deiner Mutter, deine Schwester ist es bestimmt. Sie braucht nur einen Notar vorbei schicken und der sagt dann: Unterschreiben Sie bitte hier - und sie hat das Haus und du nichts.

das kind ist dann offiziell miteigentümer der immobilie

sie gehört ihm dann, verbrieft, zu einem teil

den sinn kann man schwer raten, es steht dann natürlich auch für pflichten ein, die eine immobilie mit sich bringen

wäre ich die Mutter würde ich das keinesfalls tun. Sie kann dann nicht mehr frei über IHR Eigentum verfügen

Wahrscheinlich wollt ihr euch das Haus untern Nagel reissen....

Nee, wir nicht! Ich denke eher meine Schwester, die ihr damit in den Ohren liegt!

Es ist nicht so einfach zu erklären, ist das entsprechende Objekt mit Schulden belastet und die Personen die im Grundbuch stehen haften somit dafür. Geht es aber später ums Erbe ist es schon wieder leichter. Weil es ist ja nicht geerbt sondern ist ja sein besitz.

nein, nur die immbilie, die im grundbuch belastet ist haftet für die schulden und die kreditnehmer, ein weiterer eigentümer, der mit dem kredit nix zu tun hat, haftet auch nicht mit seinem anderen vermögen dafür

Wenn, dann würde ich das Haus komplett überschreiben - mit Niesbrachsrecht etc. Das hat den Vorteil - wenn die Mutter mal ein Pflegefall wird, greift das Sozialamt bei den Pflegekosten evtl. auf das Haus zurück (falls Rente und Spargutaben nicht ausreichen). Ist das Haus aber länger wie 10 Jahre überschrieben, hat das Sozialamt keinen Zugriff mehr darauf!