Muss ich eine Scheibentönung beim PKW eintragen lassen?

4 Antworten

Bei Scheibenfolie mußt Du unbedingt auf eine Bauartgenehmigung achten.

Scheibenfolien sind in §22a StVZO (Baurtgenehmigung) genannt, das Prüfzeichen kann ein nationales "Wellenlinie Buchstabe Zahl", z.B. ~~~F123 sein oder eine e-Nr.: (EG / ECE Genehmigung).

Eine Änderungsabnahme oder eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (EIntragung) ist nicht erforderlich.

Wenn Du das ganze Auto folierst, brauchst Du für die Folie, die nicht auf den Scheiben klebt, keinerlei Genehmigung.

Lichttechnische Einrichtungen unterliegen auch der Bauartgenehmigungspflicht, deren Bauartgenehmigung erlischt, wenn sie verändert werden, beispielsweise, wenn Du Tönungsfolie drüber kleben würdest. Scheinwerfer und Leuchten dürfen nicht foliert werden, auch dann nicht, wenn die Folie eine Bauartgenehmigung hat.

Eine geänderte Fahrzeugfarbe bedarf keiner Änderungsabnahme und muss auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Meine Meinung

Eine Tönungsfolie  gem.§ 22 a StVZO und dem Prüfzeichen entweder nach EU oder mit den Wellenlinien 8989 abgenommen sein. Meines Wissens braucht es nicht eingetragen werden.

Mit Gruß

Bley 1914

Also eintragen lassen muß man sie nicht nur muß glaube ich irgendwo ein Prüfsiegel oder sowas in der Art zu sehen sein.Tönung darf so stark sein wie es geht.

Bei einer Folierung muß auch nichts eingetragen werden da die eigentliche Farbe ja immer noch vorhanden ist und nur überklebt wurde!

Was ist es für ein Siegel und wo müsste es hin?

@Sagichnicht98

Ein Prüfsiegel das die Folie eben zugelassen ist und sie muß eben sichtbar auf der Folie sein bzw das man sie eben findet und eben sieht das sie zugelassen ist!

Vielleicht auch ne Idee wo ich mich preislich Bewege bei einem Kleinwagen für die Lackfolierung?

Wurde vor dem Auftragen der Folie das entsprechende Prüfsiegel aufgeklebt? Wenn nicht kannst du sie wieder runter reisen. 

Es wurde noch garnichts. Es soll gemacht werden.