Muss man ein Testament zwingend dem Nachlassgericht übergeben?

12 Antworten

Ja, das sollten Sie auf jeden Fall tun, zumal es Ihnen und dem Nachlassgericht auch erleichtert, Ihnen den Erbschein aufgrund dieses Testaments zu erteilen. Im Übrigen besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht für Testamente gemäß § 2259 BGB für jeden, der von dem Todesfall Kenntnis hat und das Testament in Besitz hat. Wenn in Ihrem Fall das Testament von einem Dritten verwahrt wird (z.B. dem Anwalt oder Notar Ihrer Mutter ?) , ist auch dieser zur Ablieferung verpflichtet.

https://www.testament-erben.de/testamentseroeffnung-beim-nachlassgericht.html#nicht-amtlich-verwahrtes-testament-ablieferungspflicht

Nicht amtlich verwahrtes Testament: Ablieferungspflicht

Findet ein Angehöriger nach dem Tode des Erblassers in dessen Unterlagen ein Testament auf, ist er verpflichtet, dises unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Wer das Testament vernichtet oder unterschlägt, begeht eine strafbare Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).

Das Testament ist die letztwillige Verfügung eines Verstorbenen und greift der gesetzlichen Erbfolge vor. Es muss daher dem Nachlassgericht übergeben werden. Alles andere wäre strafbar.

Wenn Du der einzige gesetzliche Erbe sein solltest, verstehe ich nicht, wieso Deine Mutter ein Testament gemacht hat.

Es ist Deine Pflicht, das Testament dem Nachlassgericht zu übergeben. Deine Mutter hat ihren letzten Willen darin schriftlich nieder gelegt. Und den musst Du einem Testament zufolge akzeptieren.

Maldweister74 
Fragesteller
 08.09.2020, 08:29

Ja, ich will mir nichts "erschleichen". Es geht eigentlich darum, dass ich ein paar Sachen im Heim abholen will, aber wenn es ein Testament gibt, muss das ja erst vom Gericht beglaubigt werden.

sassenach4u  08.09.2020, 08:33
@Maldweister74

Die Sachen aus dem Heim durften wir auch abholen, mussten wir sogar, bevor das Testament eröffnet war. Das Heim braucht das Zimmer doch wieder.

Fast alle Vorredner haben auf die Pflicht hingewiesen, ein Testament dem Nachlaßgericht zu übergeben. Ich persönlich mußte das auch, obwohl ich Alleinerbe bin. Bei mir ging es allerdings um die Ausstellung eines Erbscheins.