Müssen alle Erben ins Grundbuch eingetragen werden oder kann man denen eine Summe X anbieten, dass Sie darauf verzichten?

3 Antworten

Geht zu einem Notar der wird alles für euch erledigen ! den braucht ihr so oder so Mfg.

Ja, ihr könnt den anderen Erben anbieten, sie auszuzahlen. Dann würde deren Erbanteil auf euch übergehen, weil ihr den Erbanteil sozusagen "gekauft" habt. Eine Grundbucheintragung unterbliebe. Alle Verträge und Anträge für die Grundbucheintragung müssen natürlich bei einem Notar gemacht werden. Ob die Erben euer Angebot annehmen oder den Preis nach oben verhandeln wollen, müßt ihr eruieren.

Kann man jetzt den beiden anderen Kindern anbieten nicht ins Grundbuch sich eintragen zulassen, sondern "ausgezahlt" zu werden?

Anbieten kann man alles. Die Kinder müssen darauf aber nicht eingehen. Zurzeit seid ihr alle zusammen in der Erbengemeinschaft Eigentümer des Grundstücks. Daher wäre zur Übertragung von Erbteilen bzw. des Eigentums am Grundstück ein notariell beurkundeter Erbteilsübertragungsvertrag oder eine Erbauseinandersetzung erforderlich. Aufgrund des Erbscheins könnt ihr nur im Wege der Grundbuchberichtigung zusammen eingetragen werden.