Ist das führen eines Bajonetts legal?

3 Antworten

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Nein. Es zählt als Dolch.

Du darfst in Deutschland nur noch Messer mit berechtigtem Interesse führen: Jäger, Brauchtum, Aufführung, Camping, Angeln, etc.

So lange Du also nicht auf einer Re-Enactment Veranstaltung des 1. Weltkriegs als Komparse auftritts, gibts für das Bajonett Ärger mit der Polizei.

Dabei haben darfst Du nur noch kleine nicht einhändig bedienbare Taschenmesser. Sobald Du mehr als ein Leatherman oder ein Schweizer aus der Tasche holst, können sie Dir fast immer an den Karren fahren, wenn sie wollen.

PatrickLassan  13.09.2011, 18:08

Du darfst in Deutschland nur noch Messer mit berechtigtem Interesse führen:

Das ist so nicht ganz richtig. Das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz bezieht sich nur auf Anscheinswaffen, auf feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm , auf feststellbare Einhandmesser sowie auf Hieb- und Stoßwaffen. Das Bajonett gehört meiner Meinung nach zur letzten Kategorie, das Führen ist grundsätzlich verboten.

Dabei haben darfst Du nur noch kleine nicht einhändig bedienbare Taschenmesser.

Bei Klappmessern, die sich nur zweihändig öffnen lassen, gibt es keine Beschränkung der Klingenlänge, ebenso darf man nicht feststellbare Einhandmesser sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm ohne besonderen Grund führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

DeinErklaerbaer  22.09.2011, 11:53
@PatrickLassan

Ich hab ja geschrieben "Nicht einhändig"

Feststehende Klinge auch bis 12cm wird Dir bei Verdacht abgenommen, leider Tatsache! Ausser Du angelst grad, etc

Anscheinswaffenparagraph ist längst weggefallen. Uraltinfo.

Anton96  26.09.2014, 12:50
@DeinErklaerbaer

Ich empfehle dir einen Blick ins deutsche Waffengesetz, dann wirst du feststellen das viele deiner Aussagen nicht stimmen. Messer dir keinem gührungsverbot unterliegen dürfen noch mal eben eingezogen werden. Etwas anderes gilt natürlich bei einer Straftat oder wenn du dich in einer Zone befindet in der Messer nicht erlaubt sind

Leestigter  27.09.2020, 16:31
Nein. Es zählt als Dolch.

Purer Blösinn -kann msn suvh nach Jahren nicht unkommentiert stehen lassen!

Es kommt nicht darauf an, wie scharf das Bajonett geschliffen ist!

Da ich diverse davon habe, gehe ich mal davon aus, dass das Bajonett die zulässige Länge eines feststehenden Messers bei weitem überschreitet!

Ergo: Verbot des Führens! Ansonsten Verstoß gegen das WaffG!

PatrickLassan  13.09.2011, 18:09

Bajonette gelten im allgemeinen als Hieb- und Stoßwaffe, die Klingenlänge ist in diesem Fall ohne Belang. Sie § 42a Abs.1 Nr. WaffG.

Wenns länger als 12cm (!) ist, nein. Gilt dann als Waffe.

maffner 
Fragesteller
 13.09.2011, 15:14

Stehen diese 30 cm irgendwo im Gesetz oder wie kommst du drauf?

DeinErklaerbaer  13.09.2011, 15:17
@maffner

1.4.2008 Novelle des Waffengesetzes

2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.

maffner 
Fragesteller
 13.09.2011, 15:18
@4zJ2qBnmO

Da steht nur was von Messern mit 12 cm Länge, aber ein Bajonett ist ja kein Messer

maffner 
Fragesteller
 13.09.2011, 15:18
@DeinErklaerbaer

Ein Bajonett ist kein Messer!

PatSich  13.09.2011, 15:30
@DeinErklaerbaer

Es ist egal ob du es ein Messer, Bajonett, Machete oder Schwert nennst,weil es nur auf diese Definition im Waffengesetz ankommt:

§ 1

(2) Waffen sind

  1. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
redbarrett  13.09.2011, 16:54
@PatSich

somit ist selbst das mitführen von gabel und löffel untersagt. weil eine gabel ganz schön sticht und der löffel haut auch ganz schön auf´s aug. wer´s nicht glaubt, kommt mal bei uns in der kantiene vorbei ... (lehrlinge)

PatrickLassan  13.09.2011, 18:13
@redbarrett

Richtig. Es ist eine Hieb- und Stosswaffe. Darf somit nie geführt werden.

'Nie' ist verkehrt. Theoretisch kann man auch Hieb- und Stoßwaffen führen, wenn man ein 'berechtigtes Interesse' hat . § 42 a Abs2 WaffG gilt nämlich auch für Hieb- und Stoßwaffen. In der Praxis wird das allerdings etwas schwierig werden.