Zwei Wohnungen zusagen- wie ist das rechtlich gesehen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im letzten Satz fragst du dich zwar, ob es unfair ist abzusagen. Aber aufgrund der Überschrift seiner Frage möchtest du erst mal wissen, wie es rechtlich ist.

Nun, einen Vertrag kann man auch mündlich schließen und der wäre dann gültig. Aber für den Vertragsschluss reicht es nicht aus zu sagen, man nimmt die Wohnung. Man muss auch alle Bedingungen wissen und akzeptieren. Rechtlich spricht man von einer beidseitigen (!) Willenserklärung, den Vertrag einzugehen.

Stand der Dinge ist aber, dass der Vermieter noch Unterlagen von euch sehen möchte. Das bedeutet, er ist sich über seinen Willen bezüglich des Vertrags noch gar nicht sicher. Es könnte sein, dass er aufgrund der Unterlagen dann zum Entschluss kommt, dass ihr doch nicht geeignet seid. Er hat euch noch keine definitive Zusage gegeben. Aus diesem Grund brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn du doch noch absagen möchtest.

Becci922 
Fragesteller
 11.09.2018, 10:29

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

Renick  11.09.2018, 11:47

Ich hab zu danken für den Stern!