Kann man als Mieter eine Schufa-Auskunft über seinen Vermieter einholen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein, das geht nicht. 92%
Ja, das geht. 8%
Ja, das geht. Jedoch nur dann, wenn... 0%

11 Antworten

Nein, das geht nicht.

Der Vermieter, auch wenn er privat ist, hat gegenüber dir doch keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Falls was kaputt ist z.B die Heizung nicht geht, ist er verpflichtet es zu reparieren, sonst zahlst du halt keine Miete. Aber wie gesagt, er muss dir nichts zahlen, sondern evt. für bestimmte Reparaturen aufkommen.

Doch. Sobald ich eine Schadensersatzforderung gegen ihn geltend mache, dann hat er eine Zahlungsverpflichtung mir gegenüber.

@1011011101011

Da hilft dir auch eine Schufa Auskunft nichts

@Lysandra13

Das ist richtig. Ich habe dazu aber auch keinen Zusammenhang hergestellt, sondern nur auf die Antwort reagiert. Es war nur eine Anmerkung.

@1011011101011

Was denn für eine Schadensersatzforderung?

@Bremen678

Ist doch egal. Ich debattiere doch hier jetzt nicht die Möglichkeiten und Eventualitäten einer Schadensersatzforderung. Sobald ich das Recht dazu habe und ich es dann auch noch will, dann mache ich das einfach. Habe es in der Vergangenheit schon zwei mal gemacht. Erfolgreich. Hätte ich dazu damals eine Frage gestellt, hätten mir alle geschrieben "Da wirst du niemals Geld bekommen." oder "Dafür brauchst du einen Rechtsanwalt, der das vor's Gericht bringt.". Da braucht es keine Debatte.

@1011011101011

Was hat deine damalige Schadensersatzfoderung mit der jetzigen Frage zu tun?

Warum soll es einem Mieter gestattet werden, eine Schufaauskunft einzuholen? Wozu braucht das ein Mieter? Er bekommt doch nicht regelmäßig Geld vom Vermieter, oder?

Außerdem bekommt auch ein Vermieter nicht mal so eben die Schufauauskunft vom Mieter. Da muss ein Vertrag geschlossen werden und bei jeder Anfrage eine schriftliche Genehmigung vom Mieter vorhanden sein, dass eine Auskunft eingeholt werden darf.

Wäre diese Möglichkeit der Schufaeinholung nicht so umständlich, dann würden viele mal eben über Kollegen, Nachbarn, Freunde ... eine Auskunft einholen. Fände es selber schon interessant, wenn ich wüsste, was für Kredite die da wohl haben.

@Bremen678

Danke für deinen Kommentar.

Nein, das geht nicht.

Ja, man kann. Und zwar dann, wenn man rein zufällig als Angestellter einer Bank oder eines anderen Unternehmens, das der Schufa angeschlossen ist, das System unberechtigt für private Auskünfte missbraucht oder wenn einem ein solches Unternehmen selbst gehört.

Ansonsten steht die Schufa und deren Auskünfte nur Unternehmen zur Verfügung, die auch Mitglied sind. Davon ausgenommen sind allenfalls Auskünfte über die eigene Person.

Der Vergleich zum Grundbuchamt hinkt sehr, weil hier gibt es eine klare Rechtsgrundlage, unter welchen Umständen man Auskunft über ein Grundstück erhält.

Als "normaler" Mieter hast Du also keine Chance, ohne seine Einwilligung an Schufa-Daten über Deinen Vermieter heran zu kommen.

Nein, das geht nicht.

Es ist nicht vorgesehen, dass Privatleute mal eben eine Auskunft verlangen können.

Dein Vermieter bekommt auch keine über dich, die musst du für dich selbst beantragen und kannst sie dann weitergeben.

Wobei für mich das Thema durch wäre, wenn ein Vermieter das von mir verlangt.

Ja wird man denn als Wohnungssuchender nicht stets mit Auskunftsbegehren über Selbstauskunftsformulare und Bitten um Vorlage einer Schufa-Auskunft als Mieter konfrontiert.

Der Vermieter will sich schließlich von den finanziellen Voraussetzungen des Mieters ein Bild verschaffen wollen.

Verweigert dies ein potentieller Mieter, dann sucht sich der Vermieter eben einen anderen Mieter, der aus Sicht des Vermieters nichts zu verbergen hat, aus.

Der mieterlastige Markt Wohnungssuchender jedenfalls läßt das zu.

@schelm1

Ich habe nur davon gehört, es aber nie selbst erlebt. Ich bin acht mal in 28 Jahren umgezogen.

@michi57319

Da kann man mal sehen, was die Folgen schlechter Vorarbeit zum Abschluß eines Mietvertrages nach sich ziehen; eine Verweildauer von gerade mal 3,5 Jahren in 28 Jahren.

Im Volksmund sagt dazu: "Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt!"

@schelm1

Oh, du bist im Trumpmodus ^^

Einfach mal was unterstellen, ohne die wahren Hintergründe zu kennen.

@michi57319

Einfach mannigfache Erfahrung mit Mietern ! - sonst nichts.

Nein, das geht nicht.

Ohne Einverständniserklärung kannst du nicht über eine andere Person eine Schufa Auskunft einholen. Diese wird dir dein Vermieter wohl kaum geben.

Dafür kann ich aber ohne seine Einverständniserklärung Auskunft aus dem Grundbuch einholen. Diese würde mir mein Vermieter wohl auch kaum geben. Das Grundbuchamt allerdings schon.

@1011011101011
Diese würde mir mein Vermieter wohl auch kaum geben

Warum nicht? Du darfst doch als Mieter gern wissen, ob mir als Vermieter das Haus auch gehört. Damit hätte ich überhaupt kein Problem. Wenn's dich glücklich macht...

Du bekommst da ja keine Auskunft über Vermögensverhältnisse.

@1011011101011

Das Grundbuch gibt dir auch keine Auskunft. Wie kommst du denn darauf?

@Bremen678

Weil ich schon Auskunft bekommen habe. Das ist bereits Vergangenheit.

@1011011101011

Du darfst keine Auskunft beim Grundbuchamt bekommen.

Es wäre schon schön, wenn ich wüsste, wie hoch die Grundschuld von meinen Nachbarn auf ihrem Haus ist.

Auch wir als Bank, müssen genau nachweisen, warum wir den Grundbuchauszug gerne hätten.

@Bremen678

Ich darf sie bekommen und ich habe sie bekommen. Es ist aber gut möglich, dass ich nicht alle Auskünfte bekommen habe, die drin stehen. Das war aber nicht wichtig für mich. Ich habe die Auskünfte bekommen, die ich brauchte.

@1011011101011

Was für Auskünfte wolltest du denn haben? Was war dir denn wichtig?

@Bremen678

z.B. wer der wahre Hauseigentümer ist und wo der seinen Sitz hat.

@1011011101011

Es steht nicht im Grundbuch, wo der Hauseigentümer seinen Sitz hat.

@Bremen678

Wenn du meinst... Ich lass' dir deinen Glauben. Ich weiß welche Auskünfte ich bekommen habe. Ich war persönlich im Amtsgericht. Danke für deinen Kommentar.

@1011011101011

komisch, ich arbeite mit Grundbuchauszügen.

@Bremen678

Glückwunsch. Das interessiert mich nicht. Wenn es stimmt, dann ändert das trotzdem nichts an der realen Lebenserfahrung, die ich gemacht habe. Ich bin ins Grundbuchamt gegangen. Ich habe dort gesessen. Persönlich. Ich habe meine Gründe für mein Ersuchen vorgetragen. Und die Mitarbeiterin hat mir sodann freundlich weitergeholfen und mir genau die Auskünfte gegeben, die ich brauchte.

Das absolut Einzige, was ich dir zur Stunde "zugestehen" kann, ist eine einzige Sache! Aber auch nur deswegen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern kann. Ich habe höchstwahrscheinlich nicht auf den Bildschirm gucken dürfen. Und ich habe wahrscheinlich keinen Ausdruck bekommen. Meiner Erinnerung nach saß ich relativ weit vom eigentlichen Arbeitsplatz weg. Da stand noch ein extra Tisch mit Stuhl nahe der Zimmertür. Da sollte ich mich hinsetzen. Die Frau hat mir dann Auskünfte vorgelesen und ich habe mir das alles aufgeschrieben. Also einen Ausdruck habe ich nicht bekommen. Bin mir nun, wenn ich so drüber nachdenke, ziemlich sicher, dass es so war. Den Rest, daran kann ich mich gut erinnern! Das war so!

Woher sonst hätte ich die Informationen haben können? Ich weiß genau, dass ich damals mit den neuen Auskünften, die ich im Grundbuchamt bekam, danach zu meinem Mitbewohner gegangen bin und ihm davon berichtet habe, weil auch der das gerne wissen wollte.

Von mir aus kannst du auch beim Oberlandesgericht arbeiten oder dort, wo du jetzt arbeitest, schon seit 20 Jahren.

Ich habe Auskünfte bekommen. Ich habe die Notizen dazu gemacht. Es war ein sonniger Sommermorgen. Ich musste durch eine Sicherheitsschleuse gehen, wo Justiz-Personal gearbeitet hat. An dem Schildchen zur Tür stand fett "Grundbuchamt" dran. Ich habe die Auskünfte bekommen. Fertig.

@1011011101011

Das ist alles so nicht möglich. Das weißt du auch. Als Privatperson bekommst du keine Auskunft vom Grundbuchamt und wenn du doch so genau einen Raum beschreibst.

Erst weißt du, dass eine genaue Adresse im Grundbuch steht, dann wieder doch nicht.....

Deine Selbstüberschätzung ist enorm.

@Bremen678

Habe ich erwartet, dass du daran rum interpretierst, obwohl es nichts zu interpretieren gibt.

"Erst weißt du, dass eine genaue Adresse im Grundbuch steht, dann wieder doch nicht...."

Ich habe nie etwas anders behauptet. Beweise mir bitte mit Original-Zitate wo ich mir selbst widersprochen haben soll so wie du es darstellst.

Und das hat auch nichts mit Selbstüberschätzung zu tun.

Ich weiß, dass ich als Privatperson Auskünfte aus dem Grundbuchamt bekommen habe. Du willst es nur nicht wahr haben. Wie soll ich es dir nun beweisen können?

Kannst mir gerne privat deine Kontaktdaten geben. Dann gebe ich dir mal meine Unterlagen und die Telefonnummer meines damaligen Mitbewohners. Der dürfte noch etwas älter als du sein und der wird dir den Sachverhalt genau so bestätigen.

Insofern weiß ich nicht, dass das so nicht möglich ist. Denn ich habe genau das Gegenteil von dem erlebt, was du beschreibst.

Woher sonst soll ich die Informationen gehabt haben?

In meinem Untermietvertrag war nur mein Vermieter eingetragen. An keiner Stelle war etwas über den Eigentümer des Gebäudes zu finden. Kannst dir den Original-Untermietvertrag gerne ansehen und dann selbst nachgucken, wenn du ja selbst an der Quelle arbeitest. Dann kann ich dir den exakten Namen des Eigentümers durchgeben.

Nein, das geht nicht.

Dazu brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters.

Im übrigen geht aus der Bezeichnung des Vermieters im Mietvertrag hervor, um wen es sich bei der Person des direkt oder vertretenen Vermieters handelt.