Mietvertrag von Haus und Grund Mieter oder Vermieterfreundlich?

3 Antworten

Wenn das schon so anfängt und du Geld für die Vorlage des Vertrags zahlen sollst, dann würde ich da eine Menge Vorsicht walten lassen.

Ein Mietvertrag von Haus und Grund ist generell vermieterfreundlich, er kommt ja von einem Eigentümerverband.

bwhoch2  29.01.2020, 09:15

Wir verwenden nur die Verträge von Haus und Grund und sie wurden bisher völlig problemlos von allen Mietern akzeptiert und im Streitfall haben sie sich auch bewährt, sowohl für die Vermieter-, wie auch für die Mieterseite. Sie haben den Vorteil, dass sie ständig an die neueste Rechtsprechung angepasst werden.

HansImGlueck178  29.01.2020, 09:43
@bwhoch2

Das ändert nichts daran, dass sie eher vermieterfreundlich sind, also wo möglich dem Vermieter das Leben einfach machen. Für Mieter vertretbar sind sie durchaus noch, aber eben nicht sonderlich entgegenkommend.

bwhoch2  29.01.2020, 10:17
@HansImGlueck178

Das magst Du sehen, wie Du willst. Bestimmte Klauseln kann man anpassen, aber im Wesentlichen will ich als Vermieter doch einen Mietvertrag haben, bei dem ich sicher sein kann, dass ich mir nicht selbst eine Falle stelle.

Mietinteressenten, für die wir uns entschieden haben, erhalten vorab den meist gescannten Mietvertrag zugesandt und können dann immer noch Fragen stellen.

In der Tat ist es, dass die Mietverträge von Haus & Grund geschützt sind, was bedeutet, dass sie nicht beliebig verbreitet werden dürfen. Wer den Mietvertrag von Haus&Grund verwendet, muss auch dafür bezahlen, bzw. zumindest Mitglied sein.

Wenn sie also Dir einen MV vom Verband HuG geben würden, hätten sie tatsächlich Kosten am Bein, die sie dann gerne an Dich überwälzen wollen.

Was soll das? Solange du das konkrete Mietvertragsangebot nicht unterschrieben zurücksendest, ist kein Mietvertrag zustandegekommen und du kannst schadlos von den Verhandlungen zurücktreten :-O

Also wartest du einfach ab, welche Inhalte darin genau für dein Mietverhältnis vereinbart werden sollen und ob das alles für dich akzeptabel ist: Kleinreparaturklausel, Winterdienst, Kündigungsverzicht, .... Dazu hast du allerdings nicht ewig Zeit sondern nur solange, "wie der Antragende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."