Zwei Strafzettel wegen Falschparken hintereinander bekommen mit selben Ventilstand?

4 Antworten

Nein, man darf wegen eines Vergehens auch nur einmal belangt werden. Die Ordnungshüter können sich auch nicht jeden Einzelfall merken.

Setz dich mit denen in Verbindung und sage, dass du dort nur einmal geparkt hast und das erste Ticket bezahlen wirst, gegen das zweite Widerspruch einlegen wirst.

Wenn das Auto in der Zeit nicht bewegt wurde, ist es grundsätzlich (!) eine sog. Dauerordnungswidrigkeit, die einmal begonnen wurde und solange andauert, bis das Auto entfernt wird. Allerdings gilt das nur für mehrere Ahndungen am gleichen Tag. Dazu sei dir hier mal der zweite Leitsatz eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 04.12.1995 (2 Ss (OWi) 429/95 - (OWi) 97/95 III) empfohlen: "2. Auch wenn eine wegen eines Parkverstoßes ausgesprochene Verwarnung noch einen gewissen Zeitraum nach Verhängung des Verwarnungsgeldes erfassen kann, ist dieser Zeitraum jedenfalls am darauffolgenden Tag überschritten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene nach den besonderen Umständen des Falles annehmen durfte, das von ihm akzeptierte Verwarnungsgeld erfasse auch den weitergehenden Zeitraum." Im zugrunde liegenden Fall wurde unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz innerhalb einer halben Stunde zweimal geahndet.

Ob in deinem Fall ein besonderer Einzelfall vorliegt, kann ich nicht sagen, ich vermute wohl eher nicht. Du kannst es aber gerne probieren und nur die erste Verwarnung bezahlen und die zweite nicht. Dann wartest du auf den Bußgeldbescheid und legst Einspruch ein, damit es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Falls du dort Erfolg hast, hast du wohl viele neue Freunde gewonnen, denn dann könnte man z.B. sein Auto irgendwo am Flughafen abstellen, zwei Wochen in den Urlaub fliegen, und fürs Parken gerade mal 25 Euro bezahlen (wenn es nicht sowieso irgendwann abgeschleppt wird).

Zum Schluss ein freundlicher Rat: "Das habe ich nicht gewusst/gesehen" kommt bei Verkehrsdelikten immer schlecht. Jeder Autofahrer hat mal eine Fahrschule besucht und gelernt, was die lustigen bunten Schilder bedeuten. Und auch wenn da kein Schild stand: Bist du dir absolut sicher, dass du vielleicht nicht doch näher als fünf Meter vor einer Einmündung gestanden bist oder ein wenig zu nah am abgesenkten Bordstein?

Du hast nun seit Jahren keine Strafzettel für deine Falschparkerei bezahlt, also würde ich mal nicht nach Gründen suchen um nicht bezahlen zu wollen.

Ändere deine Auffassung im Straßenverkehr, dann gibt es zukünftig auch keine Knöllchen mehr.

Außerdem zählt jeder Tag ab 0:00Uhr neu, sodass 2 Knöllchen an zwei verschiedenen Tagen noch billig für dich sind, denn du hättest auch am 1Tag nach 3 Stunden bereits abgeschleppt werden können. Dies wäre dann erheblich teurer gewesen als die 2 Knöllchen jetzt.

Also vergesse den Ventilstand, die Strafzettel sind so rechtens. Möglich, dass bei einem Einspruch noch ein höheres Verwarngeld verhängt wird.

ja, das ist ok und richtig