Parken vor unbenutzter Grundstückseinfahrt

10 Antworten

Das Parken in/ vor Einfahrten (...wenn an dieser Stelle der Bordstein "abgesenkt" worden ist...) ist generell untersagt und kann entsprechend "bestraft" werden", selbst, wenn die Einfahrt "fast nie" benutzt wird - oder sogar Deine eigene wäre....

Wie stellst Du Dir das denn vor?

Die "Dame" sieht ein Auto, dass vor einer Garageneinfahrt steht. Soll sie etwa für alle Garageneinfahrten wissen, wann die gerade genutzt werden? Jedenfalls ist es GENERELL verboten vor Grundstückseinfahrten zu parken. Es kommt sogar noch nichtmal auf die Grundstückseinfahrt an. Ausschlaggebend kann z. B. schon ein abgesenkter Bordstein sein (unabhängig davon, ob dahinter eine Garage oder eine Mauer steht).

Eigenartig, sobald jemand bei einem Verkehrsverstoß erwischt und entsprechend sanktioniert wird, spricht er von "Abzocke". Das Zuparken von Grundstückseinfahrten ist nun mal verboten und wird gegebenenfalls mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Woher sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wissen, ob die Zufahrt z.Z. genutzt wird oder nicht. Suche dir einen regulären Parkplatz, dann bist du die Sorgen los. Übrigens grenzt deine Bezeichnung > "Damen" (wenn es denn welche sind) schon an Beleidigung.

Abzocke, weil döie Stadt diese "Damen" ausdrücklich mit der Intuition eingestellt hat, Kohle zu machen. So war damals der Ratsbeschluss begründet. Aus eben diesem Grunde sollten sich die "Damen" auch fragen, wie sie ihr Tun moralisch bewerten. Ich dachte immer, vor Einfahrten wird nur auf Antrag eines Berechtigten aufgeschrieben. Bisher ist das hier jedenfalls faktisch jas auch so gehandhabt worden, und ich kenne das aus an die 30 Jahre Fahrpraxis auch BISHER nicht anders. Es mag aber formaljuristisch anders sein, und eben darauf war meine Frage gerichtet. Ich persönlich bin froh, wenn da aufgeschrieben wird, wo gefährdet wird oder eine Behinderung eindeutig vorliegt. Im Falle von Einfahrten hängt die Behinderung aber evident davon ab, ob sie benutzt werden. In Deutschland gibt es viele "tote" Einfahrten. Die fragliche ist eine solche. In Spanien z.B. muss man jedes Jahr eine Gebühr dafür zahlen, die Einfahrt als solche kennzeichnen zu dürfen. Eine gute Lösung und auch fair, weil ja einige Meter öffentlicher Straßenraum der sonst allen zustehenden Nutzung entzogen werden. Ansonsten: Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

@taxte

Du hältst es also für unmoralisch wenn jemand berufsmäßig die Einhaltung bestehender Vorschriften überwacht? Beachte in Zukunft die Straßenverkehrsordnung, dann wirst du auch nicht "abgezockt".

nein kannst du dich nicht wehren. Man parkt nicht vor Einfahrten, ob genutzt oder ungenutzt. Es ist schlicht weg Falsch parken. Besoge dir eine Schriftliche Genehmigung des Hauseigentümers das du dort stehen darfst, dann kannst du dagegen angehen. Anscheinend hat deine Intuition dich im stich gelassen das dein Fahrzeug dort stört. Sicher haben die Hauseigentümer beim Ordnungsamt angerufen und dieses hat zugesagt dort öfter zu kontrollieren.

Das Ordnungsamt MUSS vor Grundstückseinfahrten Knöllchen verteilen, weil es eben gesetzlich so geregelt ist, dass vor Grundstückseinfahrten nicht geparkt werden darf. Sondergenehmigungen widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz.

Du wirst ja sogar abgeschleppt, wenn Du vor Deiner EIGENEN Einfahrt parkst...

".... Besoge dir eine Schriftliche Genehmigung des Hauseigentümers das du dort stehen darfst, dann kannst du dagegen angehen...."

Hauseigentümer haben kein Recht, in die StVO einzugreifen - und keinerlei "Anrechte" Genehmigungen o.ä. für "öffentliches Straßenland".... zu erteilen...

einfahren muss man frei halten aber ich würde zum amt mal hingehen und sagen das es nur saisonal genutzt wird, vielleicht wissen die es auch nicht und akzeptieren es, was die aber keiner versprechen kann