Parken vor unbenutzter Grundstückseinfahrt

10 Antworten

Das Parken in/ vor Einfahrten (...wenn an dieser Stelle der Bordstein "abgesenkt" worden ist...) ist generell untersagt und kann entsprechend "bestraft" werden", selbst, wenn die Einfahrt "fast nie" benutzt wird - oder sogar Deine eigene wäre....

Wie stellst Du Dir das denn vor?

Die "Dame" sieht ein Auto, dass vor einer Garageneinfahrt steht. Soll sie etwa für alle Garageneinfahrten wissen, wann die gerade genutzt werden? Jedenfalls ist es GENERELL verboten vor Grundstückseinfahrten zu parken. Es kommt sogar noch nichtmal auf die Grundstückseinfahrt an. Ausschlaggebend kann z. B. schon ein abgesenkter Bordstein sein (unabhängig davon, ob dahinter eine Garage oder eine Mauer steht).

Eigenartig, sobald jemand bei einem Verkehrsverstoß erwischt und entsprechend sanktioniert wird, spricht er von "Abzocke". Das Zuparken von Grundstückseinfahrten ist nun mal verboten und wird gegebenenfalls mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Woher sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wissen, ob die Zufahrt z.Z. genutzt wird oder nicht. Suche dir einen regulären Parkplatz, dann bist du die Sorgen los. Übrigens grenzt deine Bezeichnung > "Damen" (wenn es denn welche sind) schon an Beleidigung.

nein kannst du dich nicht wehren. Man parkt nicht vor Einfahrten, ob genutzt oder ungenutzt. Es ist schlicht weg Falsch parken. Besoge dir eine Schriftliche Genehmigung des Hauseigentümers das du dort stehen darfst, dann kannst du dagegen angehen. Anscheinend hat deine Intuition dich im stich gelassen das dein Fahrzeug dort stört. Sicher haben die Hauseigentümer beim Ordnungsamt angerufen und dieses hat zugesagt dort öfter zu kontrollieren.

einfahren muss man frei halten aber ich würde zum amt mal hingehen und sagen das es nur saisonal genutzt wird, vielleicht wissen die es auch nicht und akzeptieren es, was die aber keiner versprechen kann