Steuern bei zwei Minijobs mit insgesamt unter 450 €?!

8 Antworten

Ich habe einen Minijob, bei dem ich Rentenversicherungsfreheit beantragt habe. Somit läuft dieser Job über die Lohnsteuerklasse 1

Ich sehe da keinen Zusammenhang.

Gibt es da irgendwie einen Ausweg?

Eine andere Möglichkeit wäre die Pauschalbesteuerung. Da würde der AG 2 % Pauschalsteuern an die Minijobzentrale abführen.

Selbst wenn Du auf Steuerkarte arbeitest, bleibst Du unter der Grenze für Steuerpflicht. Du musst also eine Einkommensteuererklärung abgeben und gut.

Warum hast Du Dich nicht pauschal versteuern lassen, dann gehen nur 2 % an die Minijobzentrale und das Finanzamt wäre raus.

Bis 450€ Verdienst bist du steuerbefreit, egal ob aus einem oder Summe aus mehreren Jobs. Du bist zwar dann trotzdem in der lohnsteuerklasse, erhältst aber genau den betrag den du erarbeitet hast ohne steuerliche Abzüge.

Nein, man ist nicht "steuerbefreit" und hat gleichzeitig eine Lohnsteuerklasse. Man kann wählen, ob der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet (bietet sich hier nicht an) oder eben nicht.

Somit läuft dieser Job über die Lohnsteuerklasse 1.

Wieso läuft der Minijob über eine Steuerklasse und nicht pauschal? Das hat doch auch mit der Rentenversicherung überhaupt nichts zu tun.

das muss ja identisch in beiden Jobs sein

Wieso das denn? Und warum verzichtest du darauf. Ist dir eigentlich klar, was diese maximal 17,55 € im Monat dir an Mehrwert bringen?

und damit falle ich in beim zweiten Job in die Steuerklasse 6, wo man hohe Abgaben zahlen muss.

Schon wieder die gleiche Frage: Wieso hat ein Minijob eine Steuerklasse??

Gibt es da irgendwie einen Ausweg?

Da wird bei beiden nichts abgezogen, weil der Verdienst einfach viel zu gering ist. Sag den Arbeitgebern sie sollen pauschal abrechnen, ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Wieso hat ein Minijob eine Steuerklasse??

Weil das so oder so möglich ist.

@DarthMario72
Weil das so oder so möglich ist.

Nur nicht alles was möglich ist, ist auch schlau ^^

Vorraussetzung für eine pauschale Versteuerung ist eben die Einzahlung in die Rentenversicherung, dachte ich. Und die habe ich eben abgelehnt, und dies kann leider auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Hallo

also meines Wissens ach ist es doch so, dass Einkünfte bis 480,00 Euro steuerbefreit sind. Ist denn da dann überhaupt eine Lohnsteuerklasse fällig?

An Deiner Stelle - um alles wasserdicht zu machen - würde ich mich an einen Steuerberater wenden.

Grüße

Es wird wenig Sinn ergeben, hier einen Steuerberater aufzusuchen. Eine Grenze von 480 Euro gibt es nicht.

@jurafragen

Es gibt eine Jahresverdienstgrenze für Steuerfreiheit und die liegt bei 8350 € ca. Das wird hier niemals erreicht. man bekäme also alle gezahlten Steuern zurück und würde später entspechend veranlagt.

@Blindi56

Es gibt keine Jahresverdienstgrenze, sondern einen Grundfreibetrag. Ob die Fragestellerin noch andete Einnahmen hat, das wissen wir nicht. Dazu schreibt sie nämlich nichts.