Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

eigentlich geht das nicht...wenn du aber bei dem AG kurzfristig bleibst und es nur ein Fehler war, müsste es gehen. Er muss die Anmeldung stornieren und neu anmelden. Vlt. sollte er auch telefonisch mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu klären?

In der Praxis habe ich es noch nicht gehabt, aber man kann so einiges korrigieren. Stornierung der ersten Meldung und neue Meldung.

Die 640€ sind ja kein Minijob, sondern sind innerhalb der Gleitzone und das würde man nicht an die Minijob-Zentrale melden. Also offensichtlich ein Fehler.

vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Die Anmeldung kann korrigiert werden...die vom ArbG irrtümlich bezahlten pauschalen SV-Beiträge werden ihm wieder erstattet.

Danke für die schnelle Antwort!:)

nope geht net

auch nicht wenn es sich offensichtlich um einen Fehler des Arbeitgebers bei der Anmeldung handelt?