450€ Job/Minijob - brutto oder netto Auszahlung?

7 Antworten

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Da der Mini-Job für den Arbeitnehmer steuerfrei ist und der Arbeitgeber Pauschalbeträge an Sozialversicherungsbeiträgen zahlt, gibt es keinen Brutto- , bzw. Nettolohn.

Wenn Du 9,50€ Stundenlohn hast, darfst/kannst Du rund 47 Stunden monatlich arbeiten.

 

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort!! :)

Und was würde passieren, wenn ich mehr Stunden arbeite, diese aber auf (m)einem Zeitkonto landen würden.

Wenn ich mir diese dann (in Absprache des Arbeitgebers) als Prämie auszahlen würde, muss er mir dann die extra Stunden netto oder brutto auszahlen?

@FRANKFURTLIVEDE

Es gibt kein netto/brutto - wenn 9,50€ Stundenlohn vereinbart worden sind, dann ist das der Betrag, den Du pro gleistete Stunde auch erhältst.

Insgesamt darf nicht mehr als 450€ pro Monat verdient werden.

Überstunden kannst Du also nur bedingt leisten, da Du ja auch bei der Ausübung eines Mini-Jobs bezahlten Urlaub erhältst und Feiertage, an denen Du regulär gearbeitet hättest, auch bezahlt werden.

 

gibt es keinen Brutto- , bzw. Nettolohn.

Erm, vom Lohn sind 3,7% RV-Beiträge einzubehalten, wenn dem Arbeitgeber kein Antrag auf Befreiung vorliegt.

Auch könnte der Arbeitgeber die Pauschalsteuer abwälzen.

Du musst dich am Beginn der Tätigkeit entscheiden ob du selbst 3,7 % in die Rentenversicherung einzahlen willst. Diese würden dann von deinem Bruttolohn einbehalten. Dabei würde dir aber der volle Beitrag von 18,7 % gutgeschrieben werden, und du hast dann schon mal wichtige "Pflichtbeiträge".

Willst du das nicht fallen die 15 % des AG in den allgemeinen Rententopf.

Diese Entscheidung kannst du nur revidieren, wenn du bei einem neuen AG anfängst.

Danke erstmal für die zahlreichen Antworten :)

Ich habe gelesen, dass es bis 2018 noch erlaubt ist, 3x im Jahr mehr zu verdienen, und dies unversteuert von statten geht, sofern die Arbeitszeit unvorhersehbar kam. 

Hat da jemand noch ein paar Quellen vllt?

Hallo,

also für den Lohn gilt immer erst mal der Bruttolohn, also deine 47,3 Arbeitsstunden u. bei 4,3 Wochen im Schnitt somit ca. 11 Stdn. in der Woche!

Abezogen wird dir der Betrag von der Rentenversicherungspflicht mit 3,7%, ausser du hast schon einen Befreiungsantrag hierfür beim Arbeitgeber gestellt.

Steuerfrei ist der Minijob nur, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet...

Was du dann ausbezahlt bekommst, ist dein Nettolohn ;-)

Gruß siola55

Bruttolohn wird berechnet. 

Solltest du mehr arbeiten als für 450 Euro, muss es nach Steuerklasse 6 versteuert werden.