Zwangsvollstreckungssache/haftbefehl

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Da würde ich mich erstmal an Deiner stelle genau erkundigen, ob das alles seine richtigkeit hat. Weil viele geben sich als Rechtsanwälte oder Gerichtsvollziehe raus und behaubten etwas, was gar nicht stimmt und auch gar nicht sind was die vorgeben. Sowas hatte ich auch mal gehabt und habe die Person zur Sau am Telefon gemacht, er hatte behaubtet er sei Rechtsanwalt, obwohl er kein Rechtsanwalt war. Seid dem habe ich Ruhe und niemals wieder einen Brief bekommen oder was von ihn gehört. Der wollte von mir sogar 3000€ haben. Weil diese Person war noch nicht mal in der Rechtsanwalt Kammer vertretten, wie ich heraus finden konnte.Daher würde ich Dir gringend raten diese angelegenheit selber mal bei Gericht Prüfen zulassen.Mfg. Wolle

Können die denn beweisen dass du das gemacht hast? Wenn es keine Beweise für eine von dir ausgeführte Gesetzwiedrigkeit gibt, dürfen die dich meineswissens auch nicht dafür verhaften.

Lass dich doch einfach mal von einem guten Anwalt/Anwältin beraten die kennen sich aus. Und dann geh am besten mit deinem Anwalt zusammen zu diesem Termin.

Einzelfahrer  11.04.2015, 19:51

Die Frage nach der Beweisbarkeit ist durch - der OGV hat einen Haftbefehl und wird diesen vollstrecken (ggf. mit Hilfe der Polizei), bis die Vermögensauskunft erteilt ist.

Du musst erste mal lernen richtig deutsch zu sprechen. Danach kannst du die obergerichtsvollzieherin zusammenscheissen. Du zahlest die kohle aber die sollen dir einen beleg geben. Kannst du bei die arbeitsamt einreichen

Einzelfahrer  11.04.2015, 20:02

Du musst erste mal lernen richtig deutsch zu sprechen.

Wer im Glashaus sitzt.....

Danach kannst du die obergerichtsvollzieherin zusammenscheissen.

Warum?

Du zahlest die kohle aber die sollen dir einen beleg geben.

Das stimmt 


Kannst du bei die arbeitsamt einreichen

Schwachsinn



Dir bleiben 2 Möglichkeiten:

1. Bezahlen, ggf. versuchen, eine Ratenzahlung auszuhandeln

2. Mit den genannten Unterlagen hingehen und die Vermögensauskunft abgeben (früher: eidesstattliche Versicherung)

Tust Du keins von beidem, wirst Du tatsächlich verhaftet, bis Du die VA abgegeben hast.

Ich würd damit zum Anwalt gehen. Eine Erstberatung ist in der Regel kostenlos. Der weiß dafür sicher was zutun ist