Zwangsvollstreckungssache/haftbefehl
Hallo, ich hab vor paar Tagen ein Brief bekommen von Obergerichtsvollzieherin. Ich weiß garnicht was ich machen soll oder wie ich es hier beschreiben soll weil ich Angst habe irgent was zu unternehmen.
Ich soll angeblich bei web.de 1&1 Mail & Media gmbh diesen club beigetreten zuhaben was ich nie getan hab. So eine Situation gab es schon mal, ich habe aber dies dan bezahlt. Nach den Internet stöbern hab ich gelesen das es eine Abo falle wahr und man da eigentlich nicht reagieren sollte, ich hab es dan gekündigt. Bei 2. hab ich es Ignoriert und nicht mehr beachtet.
Jetzt hab ich en Brief bekommen wo steht
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"in oben genannter Sache bin ich un besitz eines H a f t b e f e h l s, der gegen sie ausgestellt ist"
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"Ich bin beauftragt. Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften"
Hab ein Termin bekommen wo ich erscheinen soll und die genannten Unterlagen mit nehmen. Sollte ich nicht erscheinen werden weitere Schritte eingeleitet (verhaftung)
417.60€
Ich weiß wirklich nicht weiter... Ich bitte um hilfe.
5 Antworten
Da würde ich mich erstmal an Deiner stelle genau erkundigen, ob das alles seine richtigkeit hat. Weil viele geben sich als Rechtsanwälte oder Gerichtsvollziehe raus und behaubten etwas, was gar nicht stimmt und auch gar nicht sind was die vorgeben. Sowas hatte ich auch mal gehabt und habe die Person zur Sau am Telefon gemacht, er hatte behaubtet er sei Rechtsanwalt, obwohl er kein Rechtsanwalt war. Seid dem habe ich Ruhe und niemals wieder einen Brief bekommen oder was von ihn gehört. Der wollte von mir sogar 3000€ haben. Weil diese Person war noch nicht mal in der Rechtsanwalt Kammer vertretten, wie ich heraus finden konnte.Daher würde ich Dir gringend raten diese angelegenheit selber mal bei Gericht Prüfen zulassen.Mfg. Wolle
Können die denn beweisen dass du das gemacht hast? Wenn es keine Beweise für eine von dir ausgeführte Gesetzwiedrigkeit gibt, dürfen die dich meineswissens auch nicht dafür verhaften.
Lass dich doch einfach mal von einem guten Anwalt/Anwältin beraten die kennen sich aus. Und dann geh am besten mit deinem Anwalt zusammen zu diesem Termin.
Die Frage nach der Beweisbarkeit ist durch - der OGV hat einen Haftbefehl und wird diesen vollstrecken (ggf. mit Hilfe der Polizei), bis die Vermögensauskunft erteilt ist.
Du musst erste mal lernen richtig deutsch zu sprechen. Danach kannst du die obergerichtsvollzieherin zusammenscheissen. Du zahlest die kohle aber die sollen dir einen beleg geben. Kannst du bei die arbeitsamt einreichen
Du musst erste mal lernen richtig deutsch zu sprechen.
Wer im Glashaus sitzt.....
Danach kannst du die obergerichtsvollzieherin zusammenscheissen.
Warum?
Du zahlest die kohle aber die sollen dir einen beleg geben.
Das stimmt
Kannst du bei die arbeitsamt einreichen
Schwachsinn
Dir bleiben 2 Möglichkeiten:
1. Bezahlen, ggf. versuchen, eine Ratenzahlung auszuhandeln
2. Mit den genannten Unterlagen hingehen und die Vermögensauskunft abgeben (früher: eidesstattliche Versicherung)
Tust Du keins von beidem, wirst Du tatsächlich verhaftet, bis Du die VA abgegeben hast.
Ich würd damit zum Anwalt gehen. Eine Erstberatung ist in der Regel kostenlos. Der weiß dafür sicher was zutun ist