Ist eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher möglich?
"Guten tag liebe Nutzer,
ich habe ein bisschen Mist gebaut bei meinem alten Arbeitgeber, was ich aber auch zugegeben habe und wofür ich gerade gestanden bin
Wir haben vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich getroffen das ich meinen Arbeitgeber 6xxx,xx euro zurück bezahlen muss.
Wir hatten eine Ratenzahlung vereinbart die ich damals wegen meiner Arbeitslosigkeit nicht einhalten konnte.
Letzte Woche hab ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen das ich die komplette Summen leisten soll oder zum Termin erscheinen soll für die Vermögensauskunft.
Frage:
Ich habe einen Job wieder und Ich würde gerne eine Ratenzahlung vereinbaren, damit ich weiter vorran komme im leben was ist wenn das vom GV/Gläubiger her nicht klappt und der die ablehnt und ich die Vermögensauskunft abgeben muss, wird dann mein Lohn monatlich gepfändet bis die Schuld beglichen ist?
Ich muss ja thereotisch auch von irgendwas leben können.
Soweit ich das richtig verstande habe muss ich angeben wieviel ich verdiene etc.
Ich bitte um Hilfe! :)
Mfg
10 Antworten
Grundsätzlich muß der Gläubiger keiner Ratenvereinbarung zustimmen.
Ich muss ja thereotisch auch von irgendwas leben können.
Dafür gibt es Pfändungsfreigrenzen. Zu beachten ist, das Kontoguthaben grundsätzlich gepfändet werden können, wenn es sich um kein P-Konto handelt. Bei einen P-Konto gibt es einen unpfändbaren Betrag. Jedes Konto kann dabei in ein P-Konto umgewandelt werden.
oder zum Termin erscheinen soll für die Vermögensauskunft.
Da müssen sie wohl zu einen Termin für die Vermögnesauskunft erscheinen.
Ja, auf jeden Fall. Der GV hat da schon Vorstellungen, was die Höhe der Zahlungen angeht. Im Endeffekt sind das Menschen, die schon alles gesehen und erlebt haben, niemandem etwas tun wollen und auf einen Interessenausgleich aus sind. Einfach mit dem reden, da geht fast immer was.
Das kommt darauf an - wenn die Höhe der Raten so hoch ist, dass der Betrag in absehbarer Zeit zurückgezahlt wird ist das möglich. Wenn aber deine Verhältnisse es zulassen, dass du deutlich höhere Raten zahlst, als du zahlen willst, kann der Gläubiger auch eine Gehaltspfändungung o.ä. veranlassen.
Grundsätzlich tut der Gerichtsvollzieher das, wozu er beauftragt wurde. Beim Antrag hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten wie Taschenpfändung etc.. Der Gläübiger kann auch angeben, ob er mit einer Ratenzahlung zufrieden wäre.
Bitte beachte auch, dass etwaige Kosten (Zinsen, GV-Kosten etc.) mit kleineren Raten natürlich deutlich höher werden.
Kleine Ergänzung: Der Lohn wird natürlich nie zu 100% gepfändet - ähnlich wie bei Gegenständen (z.B. ein einfacher Fernseher) darf nur bis auf ein Mindestmaß, welches du zum Leben brauchst, gepfändet. Dieses Mindestmaß ist irgendwo geregelt.
Gerichtsvollzieher können auch Helfer sein,rufe ihn sofort an und frage nach einer Möglichkeiten,e-mail wäre natürlich besser,dann störst du nicht,aber sie sitzen natürlich viel im Büro.Lasse bloß keine Zeit verstreichen.Sonst wird es jeder als nicht wollen und unehrlich auffassen,jeder Mensch möchte nicht vertröstet werden.Sonst wirst du tatächlich gepfändet.
Auch Gerichtsvollzieher sind Menschen und von daher solltest Du ihn konkret fragen, ob Ratenzahlung möglich ist, auszuschließen ist das garantiert nicht.. Klar, es kommen wohl weiter Zinsen dazu... Wenn es übrigens zur Lohnpfändung kommen sollte, wird dann schon berücksichtigt, dass Du nicht verhungerst...