Ist eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher möglich?

10 Antworten

Grundsätzlich muß der Gläubiger keiner Ratenvereinbarung zustimmen.

Ich muss ja thereotisch auch von irgendwas leben können.

Dafür gibt es Pfändungsfreigrenzen. Zu beachten ist, das Kontoguthaben grundsätzlich gepfändet werden können, wenn es sich um kein P-Konto handelt. Bei einen P-Konto gibt es einen unpfändbaren Betrag. Jedes Konto kann dabei in ein P-Konto umgewandelt werden.

oder zum Termin erscheinen soll für die Vermögensauskunft.

Da müssen sie wohl zu einen Termin für die Vermögnesauskunft erscheinen.

Ja, auf jeden Fall. Der GV  hat da schon Vorstellungen, was die Höhe der Zahlungen angeht. Im Endeffekt sind das Menschen, die schon alles gesehen und erlebt haben, niemandem etwas tun wollen und auf einen Interessenausgleich aus sind. Einfach mit dem reden, da geht fast immer was.

Das kommt darauf an - wenn die Höhe der Raten so hoch ist, dass der Betrag in absehbarer Zeit zurückgezahlt wird ist das möglich. Wenn aber deine Verhältnisse es zulassen, dass du deutlich höhere Raten zahlst, als du zahlen willst, kann der Gläubiger auch eine Gehaltspfändungung o.ä. veranlassen.

Grundsätzlich tut der Gerichtsvollzieher das, wozu er beauftragt wurde. Beim Antrag hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten wie Taschenpfändung etc.. Der Gläübiger kann auch angeben, ob er mit einer Ratenzahlung zufrieden wäre.

Bitte beachte auch, dass etwaige Kosten (Zinsen, GV-Kosten etc.) mit kleineren Raten natürlich deutlich höher werden.

Kleine Ergänzung: Der Lohn wird natürlich nie zu 100% gepfändet - ähnlich wie bei Gegenständen (z.B. ein einfacher Fernseher) darf nur bis auf ein Mindestmaß, welches du zum Leben brauchst, gepfändet. Dieses Mindestmaß ist irgendwo geregelt.

Gerichtsvollzieher können auch Helfer sein,rufe ihn sofort an und frage nach einer Möglichkeiten,e-mail wäre natürlich besser,dann störst du nicht,aber sie sitzen natürlich viel im Büro.Lasse bloß keine Zeit verstreichen.Sonst wird es jeder als nicht wollen und unehrlich auffassen,jeder Mensch möchte nicht vertröstet werden.Sonst wirst du tatächlich gepfändet.

Auch Gerichtsvollzieher sind Menschen und von daher solltest Du ihn konkret fragen, ob Ratenzahlung möglich ist, auszuschließen ist das garantiert nicht.. Klar, es kommen wohl weiter Zinsen dazu...  Wenn es übrigens zur Lohnpfändung kommen sollte, wird dann schon berücksichtigt, dass Du nicht verhungerst...