Zwangsversteigerung der Wohnungshälfte der Ehefrau in einem Insolvenzverfahren möglich? Kann der Ehemann damit enteignet werden?

7 Antworten

... zu 1. Nein und zu 2. auch Nein/entfällt ja.

Es wird die ganze Wohnung versteigert/verkauft und der Partner bekommt seinen Anteil auf die Hand und zieht dann mit aus.

lesterb42  26.10.2017, 16:13

der Partner bekommt seinen Anteil auf die Hand

:) lol

Bei einer Zwangsversteigerung wird natürlich nicht nur die Hälfte der Immobilie versteigert, sondern die ganze Immobilie. Der Ehemann erhält den sich aus dem Verkauf ergebenden auf ihn entfallenden Erlösanteil ausgezahlt. Er wird also nicht enteignet, sondern entschädigt. Dass der Erlös im Rahmen einer Zwangsvrsteigerung nie dem Marktwert beim freihändigen Verkauf entspricht, ist jedoch ebenso offenkundig.

Nachtrag: Siehe §§ 748ff BGB.

lesterb42  26.10.2017, 11:54

Bei einer Zwangsversteigerung wird natürlich nicht nur die Hälfte der Immobilie versteigert, sondern die ganze Immobilie.

 Halte ich für problematisch, wenn nur die Frau als Eigentümerin einer Hälfte insolvent ist. Man wird doch nicht auf fremdes Eigentum zurückgreifen können oder?

FordPrefect  26.10.2017, 11:56
@lesterb42

Nicht in das Fremdeigentum zur Tilgung, aber sehr wohl zur Beitreibung des Erlöswertes des in der Insolvenz befindlichen Schuldners. Die Gläubiger können hier die ZV zur Auflösung der Eigentümrgemeinschaft betreiben. Analog zur ZV gegen einen Schuldner einer Erbengemeinschaft zum Beispiel.

iltis11 
Fragesteller
 26.10.2017, 13:55

§§ 748ff BGB

Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.

*************************************************************************************

Sachstand ist, die Wohnung gehört laut Grundbuch beiden zur Hälfte. Das Grundbuch ist ansonsten lastenfrei. Ein Insolvenzverwalter einer Pleitefirma hat eine Forderung gegen die Ehefrau, nicht gegen den Ehemann. Er will ein Zwangsversteigerung durchführen. Nach den §§ käme das ja einer Teilenteignung des Ehemannes gleich, wenn sein Anteil mitversteigert wird?

Wenn ja, haftet der Ehemann für die Schulden seiner Ehefrau? Muß er ausziehen, wenn der neue Eigentümer es will?

lesterb42 schrieb, daß der halbe Anteil gesondert versteigert werden kann. Das ist eigentlich nicht denkbar, denn wer würde eine Hälfte ersteigern wollen?

FordPrefect  26.10.2017, 14:16
@iltis11

Sachstand ist, die Wohnung gehört laut Grundbuch beiden zur Hälfte.

Klar. Steht ja auch so im OP.

Ein Insolvenzverwalter einer Pleitefirma hat eine Forderung gegen
die Ehefrau, nicht gegen den Ehemann. Er will ein Zwangsversteigerung durchführen.

Naja, das muss er. Dazu ist er als InsV gesetzlich verpflichtet, denn es ist seine Aufgabe, für die Gläubiger das Maximum herauszuholen.

Nach den §§ käme das ja einer Teilenteignung des Ehemannes
gleich, wenn sein Anteil mitversteigert wird?

Nein. Hier wird *niemand* enteignet. Lass das. Es findet eine Versteigerung statt, und vom Erlös abzüglich der anteiligen Kosten gehen 50% an dich.  Ende.

Wenn ja, haftet der Ehemann für die Schulden seiner Ehefrau?

Grr. Nein. Wie oft denn noch?

Muß er ausziehen, wenn der neue Eigentümer es will?

Ja, und zwar sofort. Das Haus gehört ihm ja nicht mehr. Das Objekt wird samt Zubehör versteigert, sprich, das bewegliche Inventar bleibt dir, und muss auch von dir geräumt werden.

lesterb42 schrieb, daß der halbe Anteil gesondert versteigert werden kann. 

Rechtlich ist das möglich, wird aber nie gemacht, weil das niemand kauft (es sei denn, der andere Mitbesitzer). Je nach Falllage kann man mit dem InsV in diesem Fall verhandeln, aber wenn die ZV bereits eingeleitet wurde, ist davon auszugehen, dass entweder kein angemessenes Gebot abgegeben wurde, oder aber auf dem Weg der ZV für das gesamte Objekt mehr zu erzielen ist (was die Regel darstellt).

lesterb42  26.10.2017, 16:18
@FordPrefect

wird aber nie gemacht,

Das ist selten, aber häufiger als nie.

FordPrefect  26.10.2017, 16:20
@lesterb42

Ja, dat stimmt wohl :-))

Grundsätzlich kann der halbe Anteil einer Wohnung gesondert versteigert werden. Fast immer bleiben aber Rechte (Grundschulden) bestehen. Die Aussicht, dass jemand einen solchen Anteil erwirbt, ist deshalb eher gering.

Der andere Anteil ist davon nicht betroffen.

Eine Enteignung findet eher nicht statt. Entweder es gibt Geld oder es werden Schulden getilgt.

Bitterkraut  26.10.2017, 14:28

Die Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Eheleute, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich zu Bruchteilen, meist als Miteigentümer „zu je ½“ im Grundbuch eintragen. Sie haben jeweils einen ideellen Anteil an dem Grundstück, z. B. die Hälfte eines jeden Steins, einer jeden Blume usw.

Eine solche Gemeinschaft wird, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wird (§ 1010 BGB), durch dieses besondere Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst. Dabei wird das unteilbare Vermögen Immobilie in Geld als teilbares Vermögen umgewandelt. https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Nein, es kann nicht eine halbe Wohnung versteigert werden.

lesterb42  26.10.2017, 16:12
@Bitterkraut

ach............

§ 864 ZPO
Gegenstand der Immobiliarvollstreckung

(1) Der

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen außer den
Grundstücken die Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke
beziehenden Vorschriften gelten, die im Schiffsregister eingetragenen
Schiffe und die Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen
sind oder in dieses Register eingetragen werden können.

(2) Die Zwangsvollstreckung in den Bruchteil eines Grundstücks, einer Berechtigung der im Absatz 1 bezeichneten Art oder eines Schiffes oder Schiffsbauwerks ist nur zulässig, wenn der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht oder wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf ein Recht gründet, mit dem der Bruchteil als solcher belastet ist.

ich denke beide sind zu 50 % Eigentümer, somit kann die gesamte Wohnung zur Versteigerung gebracht werden, der Ehemann würde dann den Erlös für seine Hälfte erhalten. Sicher ist das eine sogenannte Teilungsversteigerung. Er kann allerdings selbst ersteigern.

Eckengucker  26.10.2017, 10:53

Welche Rechtsgrundlage bitte?

Natürlich bei gleichwertigem Grundbucheigentum. (lassen wir die Frage der Kredite etc. außer acht, rein nur das reine Enteignungsverfahren)

FordPrefect  26.10.2017, 11:00
@Eckengucker

Die Gläubiger können (und werden) die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft beantragen.

UteSusanne  26.10.2017, 11:19
@FordPrefect

genau und das ist dann die sogenannte Teilungsversteigerung, ein Eigentümer kann das beantragen oder einer der Gläubiger

UteSusanne  26.10.2017, 11:19
@Eckengucker

was meinst du mit Rechtsgrundlage?

lesterb42  26.10.2017, 11:41
@Eckengucker

§ 749 BGB und §§ 180 ZVG folgende

Es gibt doch fast jeden Tag eine Teilungsversteigerung oder Aufhebung der Gemeinschaft.

Es wird die ganze Immobilie versteigert und der andere wird dann entschädigt.

Ein Schulfreund von mir betreibt gerade selbst die Teilungsversteigerung seiner Immobilie die im zu 50% gehört und zu 50% seiner Exfrau da man sich nicht einig ist.