stpfl. Person / Ehemann / Person A oder Ehefrau / Person B?

2 Antworten

"stpfl. Person / Ehemann / Person A".

Wenn dein Mann im Erklärungsjahr oder im Erklärungsvorjahr (also für 2021: in 2020 oder in 2021) gestorben ist, dann füllst du bei Person A deinen Mann und bei Person B dich aus und schreibst dann bei Person A das Todesdatum mit rein. Den Rest füllst du dann ganz normal aus. Wenn es im Erklärungsjahr noch Einkünfte des Toten gab (weil z.B. in 2021 gestorben) musst du die auch mit erklären und versteuern.

Wenn dein Mann schon länger tot ist (also für 2021, 2019 und früher) füllst du deinen Namen bei Person A ein und schreibst im entsprechenden Feld "verwittwet seit" das Todesdatum deines Mannes rein. Dann machst du ganz normal deine Erklärung mit deinen Einküpnften.

wohin80095 
Fragesteller
 16.03.2022, 13:04

danke dir, ist 2018 verstorben. "verwittwet seit" muss in welches Feld genau ?

lowad  16.03.2022, 13:06
@wohin80095

Auf der 1. Seite unter Person A noch vor Person B gibt es drei Felder. Da gibt es auch das Feld "verwitwet seit"

wohin80095 
Fragesteller
 16.03.2022, 13:18
@lowad

im Mantelbogen?

Helefant  16.03.2022, 23:06

Schon in der Erklärung für das Jahr nach dem Tod des Ehemanns wird dieser nicht mehr aufgeführt. Die Witwe trägt sich als Steuerpflichtiger ein. Dass das sogenannte Witwensplitting zur Anwendung kommt, erkennt das Finanzamt aus der Angabe im Feld 'verwitwet seit'.