Wann muss man nach der Zwangsversteigerung das Geld bereit haben bzw. wann muss man es zahlen?
wenn die Zwangsversteigerung am 09.12.2013 ist wann muss man das geld dann zahlen?
3 Antworten
Die Sicherheitsleistung, 10% des Schätzwertes, muß vor oder bei dem Versteigerungstermin eingezahlt werden. Der Rest ist, wie Ronox schon richtig bemerkte, beim Verteilungstermin fällig, der vier bis sechs Wochen nach der Versteigerung stattfindet. Bis dahin ist das Geld mit 4% zu verzinsen.
Sehr wichtig ist allerdings, daß Du nur ein Gebot abgibst, wenn Du absolut sicher bist, daß Du auch pünktlich und in voller Höhe zahlen kannst. Es gibt einige Leute, die todunglücklich sind, weil sie das nicht berücksichtigt haben.
Eine Anzahlung (meist 10%) muß direkt nach der Versteigerung in Bar oder als Bankbürgschaft bezahlt werden. Den Rest 4-6 Wochen später. Frage beim Versteigerer (Amtsgericht?) nach.
Korrekt ist es keine Anzahlung, sondern eine Sicherheitsleistung, die - wenn man Meistbeitender ist - auf den Steigpreis angerechnet wird und die im Falle, daß man nicht Meistbietender ist, zurückgezahlt wird. Nach der Versteigerung geht auch nicht. Die Sicherheit muß vor, spätestens bei der Versteigerung geleistet werden. Seit einigen Jahren nehmen die Versteigerungsgerichte aus Sicherheitsgründen kein Bargeld mehr an. Es bleiben noch die Möglichkeiten:
- Überweisung an die Gerichtskasse
- Bankbürgschaft
- bankbestätigter Scheck oder Scheck der Bundesbank
Spätestens im Erlösverteilungstermin (ca. 6 Wochen nach dem Zuschlag) muss das Geld auf dem Konto der Gerichtskasse sein. Die Sicherheitsleistung muss man im regulären Zwangsversteigerungstermin schon vorweisen können.