Restschuld nach Zwangsversteigerung?

5 Antworten

Mal ein kurzer Exkurs zum Thema Grundschuld (Hypothek):

Der Bank- bzw. Sparkassenkunde räumt seinem Kreditinstitut bei der Aufnahme des Darlehens eine so genannte Grundschuld als Sicherheit ein. Das Gesetz erlaubt, dass die Grundschuld separat durch die Bank verwertet werden darf. Damit dies aber im Interesse des Darlehensnehmers unterbleibt, treffen Bankkunde und Bank zusätzlich eine „Sicherungsabrede“ neben dem Darlehensvertrag und der Grundschuldbestellung. Inhalt der Sicherungsabrede ist, dass das Grundstück nur zwangsversteigert werden darf, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Zusätzlich schützt sie den Kreditnehmer vor Forderungen, die über die aktuelle Höhe der Darlehensschuld hinausgehen.

Das Entscheidende ist die Sicherungsabrede. Die wird nicht mitversteigert, da sie nicht übertragbar ist. Das hat zur Folge, dass die Bank jetzt die Grundschuld in voller Höhe einfordern kann, denn auf diesen Wert, der da im Grundbuch steht, hat die Bank jetzt Anspruch.

Wenn die 200.000 Euro Grundschuld bestehen geblieben sind, dann haftest du für diese dingliche Schuld. Zur Ablösung ist dann auch der volle Betrag zu zahlen. Die dinglichen Zinsen waren bereits im Gebot enthalten. Die Bank muss den überschüssigen Betrag dann auskehren. In der Regel an den ehemaligen Eigentümer.

Das lasse echt einen Anwalt prüfen.

Bei so einer Grundschuld mit Zinsen kann der zu zahlende Betrag auch noch höher sein.

Du mußt immer die Zinsen einrechnen. Deswegen: der alte Besitzer könnte auch schon 200000 bezahlt haben und es könnte noch eine hohe Grundschuld auf dem Haus lasten, die sogar höher als 200000 ist.

Nehme Dir einen DARAUF spezialisierten Anwalt.

Du zahlst dein Gebot an das Amtsgericht.

Wenn du für die Grundschuld eine Löschungsbewilligung möchtest, zahlst du den Betrag der Grundschuld und die dinglichen Zinsen ab Zuschlag an den Gläubiger.

Von den 200.000 € hat der Schuldner Anspruch auf den Betrag, den er bereits bezahlt hat.

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/zwangsvollstreckung/zwangsversteigerung-158631.html#2._Belastungen_des_Versteigerungsobjekts_III.

Du hast ein Haus versteigert? Oder hast du es ersteigert? Im letzten Fall hast du das Haus mit einer Grundschuld von 200 000€ ersteigert. Folglich muß man auf sein Gebot immer 200 000€ mehr rechnen. Das erklärt der Rechtspfleger vor jeder Versteigerung. Bietest du 5000€ für das Haus, sind 205 000€ zu bezahlen.

Du übernimmst jedoch nicht den Kredit, den zahlt der alte Besitzer an seine Bank zurück.