Hat meine Ehepartner während der Ehe Anrecht auf meine Abfindung?

6 Antworten

Ist nicht klar, sondern Umstandsbedingt.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/gehoert-eine-abfindung-in-den-zugewinn

Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 24.10.2013 (AZ: 2 UF 213/12) entschieden, dass der Teil der Abfindung, der nicht zum Ausgleich des wegge­fal­lenen Entgelts benötigt wird, als Vermögensbe­standteil angesehen wird und somit in den Zugewin­n­aus­gleich fällt.

Der Zugewinnausgleich kommt erst bei Scheidung zum tragen.

Meine Frage richtet sich aber während der Ehe.

Du hast wohl eine falsche Vorstellung von der Bedeutung einer Zugewinngemeinschaft. Das ist nämlich während der Ehezeit in Wahrheit eine Gütertrennung. Natürlich können die Eheleute gemeinsames Eigentum erwerben, wenn sie etwa gemeinsam Grundeigentum, Autos oder Möbel pp. erwerben und gemeinsam nutzen. Auch Geld kann auf ein gemeinsames Konto fließen, auf das beide Zugriff haben. Nur im Fall der Trennung bzw. Scheidung wird unterschieden. Gemeinsames Eigentum wird wertmäßig auseinandergesetzt und erkennbares Eigentum eines Teils verbleibt dort. Nur der Zugewinn, also die Differenz zwischen alleinigem Eigentum (Vermögen) am Ende der Lebensgemeinschaft und dem bei Beginn wird wechselseitig ausgeglichen. Vereinbaren die Eheleute in Deinem Beispiel also nichts Besonderes, verbleibt die Abfindung im Vermögen des Beziehers.

Danke! Das habe ich erst jetzt begriffen.

Mit deinen Geld- und Ehefragen solltest du dich an einen Anwalt wenden und nicht jede halbe Stunde neue Fragen stellen!

Es wird mir auch hier gut geholfen.

Rate mal wofür das Forum sonst da ist?

@christl10

hier ist ein Laienforum, das keinerlei Rechtssicherheit bringt. Wie willst du hier richtige und falsche Antworten unterscheiden?

@turnmami

Ich kann mir meine Gedanken über die Antworten machen und dann selbst recherchieren.

Wozu soll ich einen Anwalt beauftragen, wenn ich das selbst herauskriegen kann.

@christl10

Recherchieren kann man auch ohne GF, aber gut, deine Sache...

@turnmami

Das Forum liefert nützliche Ideen. Das scheint Dir aber nicht einzuleuchten.

90% der Fragen hier kann man selbst recherchieren, wenn Dir das noch nicht aufgefallen ist.

@christl10

nein. Ich kann meine Fragen auch ohne dieses Forum lösen

@turnmami

Wozu ist dann das Forum da?

Dann melde Dich doch ab, wenn Du keine Lust dazu hast.

@christl10

ich würde mich -bei relevanten Fragen- niemals auf ein anonymes Laienforum verlassen

@turnmami

Was interessiert mich das was Du machen würdest?

Ich verlasse mich auch nicht auf die Antworten, sondern nehme sie aufmerksam wahr. Das ist ein Unterschied zu Deiner Einstellung!

Während der Ehe gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilung von irgendetwas.

Ich würde die Qualität der Beziehung jedoch stark infrage stellen, wenn ein Partner seinen Anteil fordert und im Gegenzug der andere Partner nicht selbstverständlich teilt.

Der s.g. "Zugewinn" wird doch erst im Zuge einer Scheidung ermittelt!

Und selbstverständlich hätte dann der Ehepartner ein Anrecht auf den Teil, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das gilt für alle Sparverträge und auch Altersvorsorgen, die der erwerbstätige Partner in der Ehezeit ansparen konnte. Wie genau ein evtl. Anteil einer Abfindung dort mit eingerechnet würde, dass kann nur ein Anwalt ermitteln, wenn es denn zur Scheidung käme.

Rein vom Bauchgefühl her, ist aber eine Abfindung, eine Entschädigung für nun entfallendes "Familieneinkommen" und somit muss die Familie davon natürlich auch weiterhin unterhalten werden und dazu gehören selbstverständlich alle Familienmitglieder - somit auch der Ehepartner!

Wie ein Ehepaar sich als Familie organisiert, wer arbeiten geht und wer sich um Kinder etc. kümmert, passiert doch in gemeinsamer Absprache und genau so wird es meines Wissens nach auch von den Gerichten bei einer Scheidung gesehen.

Zugewinn bedeutet somit, im Falle einer Scheidung wird alles unter den Ex-Ehepartnern aufgeteilt, was innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde. Und der Partner, der sich um Haus und Hof gekümmert hat, hat genauso seinen Anteil erwirtschaftet wie der, der NUR berufstätig war! Das Eine hätte doch ohne das Andere gar nicht in der Form funktionieren können!