Zwangsversteigerung zweiter Termin was ist Mindestgebot?

3 Antworten

Das ist Sinn der Sache, dass nur der Versteigerer die Angebote kennt. Bleib bei Deinem ersten Angebot, wenn Du unbedingt kaufen willst, solltest Du auf 38 gehen.

Liegt das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag gem § 85a Abs. 1 ZVG von Amts wegen zu versagen. Beträgt das Meistgebot mindestens die Hälfte jedoch weniger als 7/10 des Verkehrswertes, kann der Zuschlag auf entsprechenden Antrag versagt werden (§ 74a). In beiden Fällen ist ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen, in dem diese Grenzen nicht mehr gelten (sog. 2. Termin). Solange noch keine Versagung des Zuschlags aufgrund der 5/10- oder 7/10-Grenze erfolgte, bleiben die Wertgrenzen auch in Folgeterminen bestehen.

Quelle: Wikipedia

warte bis zum 3.termin.