Zwangsollstreckung/Pfändung?

6 Antworten

Kommt darauf an. Wenn die Sachen z.B. im Wohnzimmer stehen, dann kann er schon davon ausgehen, dass das Zeug den Eltern gehört. In so einem Fall greift er dann erst mal zu. Später können dann die Kinder nachweisen, dass das Produkt ihnen gehört und erhalten es zurück.

JustForFun12 
Fragesteller
 13.07.2019, 20:45

Und wenn die Sachen des Kindes in seinem eigenen Zimmer stehen?

Aswan  13.07.2019, 22:11
@JustForFun12

Dann hat der Gerichtsvollzieher darauf keinen Zugriff. Man muss ihn halt sage, dass das Zimmer dem Kind gehört und die Sachen darin auch, dann will er vielleicht kurz reinschauen ob es auch nach einem solchen Zimmer aussieht und nicht nach einer Abstellkammer oder so, und dann geht er auch schon wieder aus dem Raum und durchsucht diesen nicht.

Nein das darf er nicht. Die Kinder müssen nachweisen, dass das Zeug ihnen auch gehört.

Der Gerichtsvollzieher hat nicht die Pflicht, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Alles, was sich im Gewahrsam des Schuldners (also in dessen Wohnung) befindet, ist grundsätzlich pfändbar.

Sonst würde der ganze wertvolle Krempel ins Kinderzimmer verräumt und der Gerichtsvollzieher müsste mit leeren Händen wieder abziehen.

Wurde mal was Fremdes gepfändet, kann sich der Eigentümer dies mittels Drittwiderspruchsklage wiederholen.

JustForFun12 
Fragesteller
 13.07.2019, 20:55

Gilt das auch für Sachen, die offensichtlich dem erwachsenen Kind gehören wie z.B. Playstation, oder Laptop für die Uni? Ich meine, es wäre ja großer Aufwand für die Kinder sich die Sachen über eine Klage zurückzuholen.

RobertLiebling  13.07.2019, 20:56
@JustForFun12

„Offensichtlich“ ist da gar nichts. Das beträfe eher typisches Kleinkinderspielzeug.

Es ist nicht das Eigentum der Eltern also darf das nicht möglich sein.

Nein, er darf nur die Sachen mitnehmen, die denen gehören.