Pfändung. Wert übersteigt Schulden?

9 Antworten

Das Auto wird nicht verkauft sondern versteigert, wenn es der Schuldner nicht für seine berufliche Tätigkeit benötigt.

Alles was über der Forderung liegt wird an den Schuldner ausgekehrt.

Wenn es nach einer Pfändung zu einer Versteigerung der Sachwerte kommt, und diese dann die eigentlichen Schulden zzgl. Auslagen, Kosten vom Gerichtsvollzieher, Einlagerung usw. übersteigen, bekommt der Schuldner die Differenz. Allerdings dürfen dann auch wirklich in keiner Form, irgendwelche Kosten übrig bleiben. Gleiches gilt für die gepfändeten Sachwerte. Auch die erhält der Schuldner zurück.

Der Mehrerlös geht natürlich an den Schuldner zurück - abzüglich der zusätzlich entstandenen Kosten.

Daher ist es u.U. sinnvoller das Fahrzeug selbst zu verkaufen -> dann entfallen die Gebühren für die Versteigerung bzw. den bürokratischen Aufwand im Allgemeinen.

Die Frage ist jedoch ob das Fahrzeug überhaupt pfändbar ist.

Die Differenz bekommt der Schuldner dann natürlich ausgezahlt.

Allerdings legt der Auktionator dafür nicht so sehr ins Zeug. Wenn die Schulden und die Kosten der Auktion gedeckt sind, kommt der Zuschlag sehr schnell.

Es ist ja eher selten, dass sic zwei Bieter gegenseitig hochtreiben. Die warten dann lieber auf das nächste Schnäppchen.

Falls nach Zahlung aller entstandenen Kosten noch was übrig bleibt bekommt der Schuldner diesen Betrag zurück