Pfändung vom Konto meiner Tochter nur weil mein ALG 2 und Kindergeld drauf kommt

7 Antworten

Gemeinsam geführte (Partner-) Konten unbedingt beenden!! Viele Verheiratete, Lebenspartner oder Verwandte führen ein gemeinsames Konto. Bist du von einer Kontopfändung bedroht, wird zunächst das gesamte gemeinsame Guthaben gesperrt (Herausgabe nach § 667 BGB Herausgabepflicht, Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben). Die Folge ist eine mühsame rechtliche Auseinandersetzung, welcher Betrag auf dem Konto wem gehört und gepfändet werden darf. Konto und Guthaben wären längere Zeit bei unnötig hohem Arbeits- und Kostenaufwand blockiert. Gemeinsam geführte Konten sind also rechtzeitig aufzulösen! Eröffne stattdessen ein Pfändungsschutzkonto. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Siehe auch: http://www.vz-nrw.de/p-konto

Normalerweise sollte die Bank die Pfändung erst mal ablehnen, weil das Konto eben nicht dir gehört. Aber wie hier steht: Unbedingt ein eigenes Guthabenkonto eröffnen und das dann nutzen, sowie in ein P-Konto umwandeln, sobald dort gepfändet wird.

Moin,

wenn dein gesamteinkommen die Pfändungsgrenzenen nicht übersteigt; machste einfach n eigenes P-Konto.

Wenn du Hass 4 beziehst kommste eh nicht an die Pfändungsgrenzen dran.

Wenn dein ALG 2 + Kindergeld über dem Sockelbetrag von ca 1000 - 1050€/Mon liegt, kannst du das beim örtlichen Amtsgericht neu festlegen lassen.

Mit dem Zettel gehst du dann zu deiner Bank.

Die gängingen Banken sind vepflichtet für JEDEN ein Guthabenkonto zu führen und das dann in ein P-Konto umzuwandeln.

Das, was das Inkasso in deinem Fall versucht, halte ich für strafrechtlich relevante Nötigung.

Die gängingen Banken sind vepflichtet für JEDEN ein Guthabenkonto zu führen

Nein. Das ist ein scheinbar unausrottbarer Irrglaube. keine Bank ist gesetzlich verpflichtet, irgendjemandem einen Vertrag (==Konto) anzubieten. Es gibt nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, dies in der Regel anzubieten, sofern (und das ist der Haken) die Aufnahme respektive Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung der Bank zuzumuten ist. Wenn das (oder ein anderes) Konto bereits früher seitens der Bank gekündigt wurde (z.B. wegen wiederholtem Fehlverhaltens, aufgelaufenen Überziehungs- oder Vollstreckungskosten etc.), wird keine Bank dem Kunden ein zweites Mal ein Konto einrichten, solange die Finanzlage sich nicht entscheidend gebessert hat.

und das dann in ein P-Konto umzuwandeln.

Das stimmt schon eher. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Umwandlung eines bestehenden (!) Kontos existiert in der Tat.

Nein, das geht nicht, da sie und nicht du einen Anspruch gegen die Bank hat. Man könnte maximal deine Forderung gegen sie auf Auszahlung des Guthabens oder eines gewissen Betrages pfänden. Aber das ist sehr schwierig.

da stelle ich mir die Frage: Woher weiß das Inkasso von diesem Konto? Sofern du nur eine Vollmacht hast taucht das Konto bei einer Schufaabfrage nicht auf.... wurde von dem Konto an das Inkasso was bezahlt?

Der Gerichtsvollzieher fragte mich auf welches Konto die Leistungen vom Arbeitsamt kommen . Ich sagte ihm auf das Konto meiner Tochter , bin kein Teilhaber sie bezahlt mir nur mein Arbeitslosen Geld aus das war auch schon . So wurde es auch verzeichnet beim Gerichtsvollzieher .

wie geht den dasd bitte

hast du ein falsches konto angegeben ??

beim amt

Ich habe beim Amt das Konto meiner Tochter angegeben auf dieses Konto kommt der Lohn meiner Tochter und mein ALG2 und Kindergeld. Ich bin aber nicht der Kontoinhaber , habe nur eine Bank Vollmacht auf den Konto meiner Tochter .