Zwangsbehandlung bei Harz4?

7 Antworten

Deine Frage ist weder leicht noch eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich wurde hier ja schon richtig festgestellt, dass du umfassende Mitwirkungspflichten hast um wieder arbeitsfähig zu werden. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (wozu man die Medikamenteneinnahme auch zählen kann) gehören grundsätzlich dazu. In deinem Fall müsste man aber für eine Klärung wohl ganz genau ins Detail mit deinen Gesundheitsproblemen gehen und dann entsprechend abwägen, inwieweit die Tabletten da tatsächlich für die Heilung notwendig wären oder ggf. welche Risikien durch die Tabletteneinnahme einghergehen und welche alternativen Behandlungsmethoden bestehen. Gerade solche Fälle - auch im Hinblick auf eine mögliche Arbeitsunfähigkeit - beschäftigen oft jahrelang die Gerichte- wobei die Entscheidung wie gesagt immer ganz genau vom Einzelfall abhängt.

Das Jobcenter ist im Recht. Entweder Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder Du bist dauerhaft arbeitsunfähig.

Solltest Du also "beweisen" können dass Du nicht mehr arbeiten kannst wirst Du ausgesteuert und kannst Frührente beantragen. Das Jobcenter ist dann nicht mehr zuständig.

hvladi 
Fragesteller
 17.03.2017, 08:15

Danke. Ich war 4 Jahre Azubi und 3 Jahre Student, jedoch ohne Studiumabschluss. Kann ich dann Frührente beantraten? Ich habe nie richtig gearbeitet.

Gerneso  17.03.2017, 08:17
@hvladi

Du wirst halt nicht viel bekommen. Aber wenn die Ärzte und Rentenversicherung Dir bestätigen dass Du dauerhaft arbeitsunfähig bist dann bleibt nur aussteuern und dauerhaft in Armut leben.

studiogirl  17.03.2017, 08:58
@hvladi

....unwahrscheinlich, dass du Rente bekommst.Wenn du nichts eingezahlt hast, bekommst du auch keine Rente. Für einen Rentenanspruch brauchst du nachweislich 45 Beiragsjahre

Laury95  17.03.2017, 13:33
@studiogirl

EU-Rente kann er auch mit 20 schon bekommen.

LouPing  20.03.2017, 12:56
@Laury95

Hey Laury95

Er hat gerade mal 4 Jahre einen Mindestbeitrag gezahlt und 3 Jahre studiert-somit hat er keinen Anspruch auf eine Rente.

Ich war 4 Jahre Azubi und 3 Jahre Student,

Hier bleibt wenn AU nur H4. Er sollte zusehen irgendwie in den Arbeitsmarkt zu kommen- notfalls gibt es Teilschritte oder den 2. Arbeitsmarkt. 

Nach § 62 SGB I kann das Jobcenter von dir verlangen, dass du an Untersuchungen des ärztlichen und psychologischen Dienstes teilnimmst. Mit deren Gutachten kann geprüft werden, ob du erwerbsfähig bist und welche Leistungsausschlüsse ggf. zu beachten sind.

Was eine Behandlung deiner Erkrankung angeht, sieht es anders aus. Nach § 63 SGB I können Leistungsträger verlangen, dass man sich einer Heilbehandlung unterzieht ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__63.html ). Das gilt aber nur, wenn man Sozialleistungen wegen Krankheit oder Behinderung beantragt oder erhält - also z.B. Krankengeld.

Man könnte zwar argumentieren, dass du ohne Erkrankung vielleicht kein Hartz IV brauchen würdest. Aber in § 7 Abs. 1 SGB II taucht Krankheit als Voraussetzung für Arbeitslosengeld II gar nicht auf: Leistungen erhält danach, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (zumindest als deutscher Staatsbürger). Damit erhält man Arbeitslosengeld II nicht wegen Krankheit, sondern ggf. auch während Krankheit. Das reicht nicht als Begründung, um eine Verpflichtung nach § 63 SGB I auszulösen, eine bestimmte Behandlung vornehmen zu lassen.

Das Jobcenter kann also von dir verlangen, dass du dich vom ärztlichen bzw. psychologischen Dienst begutachten lässt. Vielleicht empfiehlt dir der ärztliche Dienst den Besuch von Fachärzten einer bestimmter Fachrichtung. Aber eine bestimmte Behandlung kann das Jobcenter nicht von dir verlangen.

Tamtamy  17.03.2017, 15:12

Gute Antwort!

Wenn du dauerhaft nicht arbeitsfähig bist, dann stehen dir keine ALG II - Leistungen ('Hartz 4') zu.
Das Jobcenter kann dir nicht vorschreiben, in welcher Weise du dich behandeln lässt. Es kann allerdings die Bereitschaft zu einer medizinischen Reha-Maßnahme gefordert werden.


profanity  17.03.2017, 07:53

Na, so einfach ist das dann aber auch nicht. Jeder Bundesbürger, der mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf ALG II, wenn er keine Arbeit hat. Die Dauer der Arbeitsfähigkeit wird bei der amtsärztlichen Untersuchung festgestellt. Ist die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt, dass der Bedürftige weniger als drei Std./Tag arbeiten kann, fällt er aus dem ALG II-Raster heraus, und muss Grundsicherung und Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.

Tamtamy  17.03.2017, 07:55
@profanity

Das ist richtig, was du schreibst.
Ich wollte in meiner Antwort aber nicht die Gesetzeslage im Detail wiedergeben.

schleudermaxe  17.03.2017, 07:57
@profanity

Hier geht es doch nicht um 3 Stunden, so jedenfalls die Frage. Einfach ggf. einmal vorlesen lassen.

Zwingen können die dich zu gar nix. Wenn die allerdings ein Psychologisches Gutachten verlangen und dieser Psychologe dir Tabletten verschrieben hat du dich aber weigerst diese zu nehmen können Sie dir die Leistung streichen weil du offensichtlich nicht bereit bist dich wieder einzugliedern.