Wieviel miete zahlt das sozialamt/alg2 für 2 personen in baden-würtemberg

3 Antworten

es kommt drauf an .... dr Wohnraum muss angemessen sein ... d.h. die qm sind festgelegt der Meitpreis kann örtlich sehr verscheiden sein ... d.h. ind er Großstadt mehr als auf dem Land ...

am besten bei dem örtlich zuständigen Jobcenter nachfragen ....

Bis man 25 ist, gibt es in der Regel gar kein Geld vom Jobcenter für Wohnung und Heizung:

"(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, (...)" SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Ansonsten gibt es auch über 25 noch die Einschränkung, dass in der Regel nicht mehr Geld für Wohnung und Heizung bezahlt wird als vor einem Umzug:

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." (Ebenda, Absatz 1 Satz 2).

Im zweit-ungünstigsten Fall sieht es also so aus: Das Amt zahlt nach dem Umzug nicht mehr, als man vorher ausgeben musste für Miete und Heizung.

Im aller-ungünstigsten Fall zahlt das Amt gar nichts für Miete und Heizung. Dann muss man wieder ins Elternhaus zurück, wenn man es warm und trocken haben will.

Aber es gibt ja auch noch andere Fälle. Am sichersten ist der Fall, wenn man eine Zusicherung einholt beim Amt seiner Gemeinde nach Absatz 5 SGB II § 22 - oder nach Absatz 4, wenn man schon 25 ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Kosten der Unterkunft sind in jeder Kommune anders.