Wieviel miete zahlt das sozialamt/alg2 für 2 personen in baden-würtemberg
hallo leute im vorraus sorry für meine rechtschreibung ich achte ehrlich gesagt nicht drauf und schreib so wies kommt :D (aba in der schule pass ich gut auf hehe) also zu meiner frage ich und meine verlobte wollen umziehen ich wohne zurzeit bei ihr sie konnte bis jetzt alles zahlen doch jetzt klappt das leider nicht mehr waren ein paar probleme dar aba jetzt wollen wir zusammen ziehen aba wir beide machen schule grad ich mach noch neben her ein 450euro job bin sogar auf der suche nach noch einen mich interessiert jetzt nur wie viel kaltmiete zahlen die uns wenn ich es so sage bitte bitte ich brauch ganz dringend antworten bitte ich muss schnell hier ausziehen und bei mir haben die urlaub grad sonst würde ich dort direkt fragen ich danke euch allen schon mal im vorraus und hoffe das ihr mir ein bisschen helfen könnt :)
3 Antworten
es kommt drauf an .... dr Wohnraum muss angemessen sein ... d.h. die qm sind festgelegt der Meitpreis kann örtlich sehr verscheiden sein ... d.h. ind er Großstadt mehr als auf dem Land ...
am besten bei dem örtlich zuständigen Jobcenter nachfragen ....
Bis man 25 ist, gibt es in der Regel gar kein Geld vom Jobcenter für Wohnung und Heizung:
"(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, (...)" SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Ansonsten gibt es auch über 25 noch die Einschränkung, dass in der Regel nicht mehr Geld für Wohnung und Heizung bezahlt wird als vor einem Umzug:
"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." (Ebenda, Absatz 1 Satz 2).
Im zweit-ungünstigsten Fall sieht es also so aus: Das Amt zahlt nach dem Umzug nicht mehr, als man vorher ausgeben musste für Miete und Heizung.
Im aller-ungünstigsten Fall zahlt das Amt gar nichts für Miete und Heizung. Dann muss man wieder ins Elternhaus zurück, wenn man es warm und trocken haben will.
Aber es gibt ja auch noch andere Fälle. Am sichersten ist der Fall, wenn man eine Zusicherung einholt beim Amt seiner Gemeinde nach Absatz 5 SGB II § 22 - oder nach Absatz 4, wenn man schon 25 ist.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Kosten der Unterkunft sind in jeder Kommune anders.