Zwang beim Jobcenter persönlich zu erscheinen?
Kann das JC einen ALG II-Empfänger zwingen, persönlich zu erscheinen? Oder kann er (der Hartz 4-Empfänger) auf ausschließlicher Schriftlichkeit bestehen?
Warum? Weil er befürchtet, dass ihm Zusagen untergejubelt werden, die er so nie gemacht hat. Und weil er wichtige Entscheidungen grundsätzlich daheim und in Ruhe treffen möchte, sich evtl. mit Familie und Freunden besprechen will ...
7 Antworten
Sie können einen Sanktionieren wenn man nicht persönlich erscheint trotz "Einladung" mit Rechtsfolgenbelehrung.
Außnahme: Man ist AU geschrieben dann muss man nicht hin (§ 59 SGB II ivm. § 309 abs. 3 SGB III)
Warum? Weil er befürchtet, dass ihm Zusagen untergejubelt werden
Relevant ist nur das schriftliche sprich eine Unterschrift. Mündliches hat absolut keinen Wert.
Und weil er wichtige Entscheidungen grundsätzlich daheim und in Ruhe treffen möchte
Darf er ja. Wenn das Jobcenter z.b. eine EGV vorlegt muss das Jobcenter eine angemessene Prüfzeit einräumen (7 bis 14 Tage)
Klar ist ja ein normaler Vertrag.
Das mit der Prüfzeit gilt übrigens auch für Arbeitsverträge und Maßnahmenverträge heißt auch die kann man bis maximal 7-14 Tage mitnehmen zur prüfung. Sollte das dem Arbeitgeber nicht passen (weil im Arbeitsvertrag schwierige Klauseln enthalten sind?) und einen kurzerhand abweisen darf man dafür nicht Sanktioniert werden. Man möchte ja Arbeiten aber es soll bitte alles nach rechten Dingen laufen :)
wenn ein termin anberaumt ist, dann ist dieser wahrzunehmen. erscheint he nicht, wird sanktioniert.
alles was abgesprochen ist, wird immer schriftlich erfasst und gegenseitig unterzeichnet - meist in form einer egv. also ist es schon mal blödsinn das etwas untergejubelt wird.
Kann das JC einen ALG II-Empfänger zwingen, persönlich zu erscheinen? Oder kann er (der Hartz 4-Empfänger) auf ausschließlicher Schriftlichkeit bestehen?
Er könnte darauf bestehen, wird aber mit einer Sanktion bzw. einer Versagung der Mitwirkungspflicht entsprechend bestraft werden.
Mit anderen Worten: JA ! man ist verpflichtet auf Anordnung persönlich zu erscheinen.
Warum? Weil er befürchtet, dass ihm Zusagen untergejubelt werden, die er so nie gemacht hat. Und weil er wichtige Entscheidungen grundsätzlich daheim und in Ruhe treffen möchte, sich evtl. mit Familie und Freunden besprechen will ...
Man hat das Recht einen Beistand (!) mitzunehmen.
Ich bitte um Quelle zum Thema Beistand. Danke
Zu finden in § 13 Abs. 4 SGB X
Alternativ auch hier nachzulesen.
Sollte das JC einen Beistand verweigern mit dem Hinweis auf Covid-19, so wäre dieses nicht rechtens.
Vielen lieben Dank!
Du kannst jederzeit eine Person Deines Vertrauens mitnehmen. Erscheinen wirst Du müssen. Ist auch von Vorteil, wenn man den Berater kennt. Es sind nämlich auch Menschen, die Dir in der Regel wirklich helfen möchten. Wenn Du gar nicht mehr arbeiten kannst, wird man allerdings das ALG2 über kurz oder lang einstellen und Dir zur Frührente oder Grundsicherung raten. Beim Bezug von ALG2 musst Du bereit sein, eine Arbeit aufzunehmen.
Zwingen nicht! Wenn du der Aufforderung, das Jobcenter persönlich aufzusuchen nicht nachkommst können dir natürlich Leistungen gestrichen werden!
Ok - und wenn es bei jemandem wegen Krankheit nicht geht? Also längerfristig?
Dann brauchst du ein AU
Ein AU ist?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch Krankschein genannt (Gelber Schein) vom Hausarzt oder eben anderen Arzt der das bestätigt das du Krank bist
OK ... bei jemandem, der chronisch krank ist?
Da gibt es auch ein Bescheid vom Hausarzt
Du brauchst aufhedenfall ein Nachweis vom Arzt sonst bringt das alles nix. Facharzt auch ok
Facharzt auch o.k.?
Danke Dir!
Kein Thema)
Du wirst aber um den persönlichen Termin nicht drum rum kommen.. Die geben dir einfach einen neuen, wenn du wieder gesund bist!
Geht um einen Freund. Er ist chronisch krank. Seit spätem Teeniealter. Ist nun Mitte 40 ...
"muss das Jobcenter eine angemessene Prüfzeit einräumen (7 bis 14 Tage)" .> das ist super! Danke Dir! Du kennst Dich echt aus!!!