Zustellungsurkunde Privatinsolvenz?
Guten Morgen,
was ist zu tuen wenn eine Zustellungsurkunde im laufenden Privatinsolvenz erfahren zugestellt wird mit einer Forderung, die vor Eröffnung des Privatinsolvenzverfahren bestand nun gerichtlich gemahnt worden ist.
Das Inkassounternehmen wurde vorher darauf aufmerksam gemacht das die private Insolvenz läuft und man sich bitte an den Verwalter wendet?
Sollte man nun dem ganzen Widerrufen oder einfach nochmals dem Inkassounternehmen mitteilen das Sie sich an den Verwalter wenden und der gerichtlichen Forderung nicht widersprechen?
vielen lieben Dank.
4 Antworten
Ruf zeitnah den Verwalter an, die Fristen laufen.
Für solche Fälle ist der da. Soll was tun für seine Vergütung.
Vielen Dank. Werde ich dann do machen.
Du übergibst das direkt dem Insolvenzverwalter. Du kannst dem Inkassobüro eine kurze Mitteilung dazu schicken. An xxx übergeben, die weitere Bearbeitung findet dort statt. Bitte direkt dort melden.
oder so ähnlich
Gib' die Sache Deinem Insolvenzverwalter :)
Vielen Dank. Werde ich dann do machen.
Auf alle Fälle ist es wichtig, daß Du die Unterlagen dem Insolvenzverwalter übergibst. Vollstreckbare Titel, die während einer bestimmten Frist VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens (sog." Rückschlagsperre") bzw. während des laufenden Verfahrens zugestellt werden, können nicht vollstreckt werden. Genauere Auskunft hierüber erhältst Du von Deinem Insolvenzverwalter. Scheue Dich nicht, ihm genauere Fragen zum Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens zu stellen.