Wie merkt der Insolvenzverwalter (Privatinsolvenz), wenn ich während des Verfahrens einen Fahrzeugwechsel (Gebrauchtfahrzeug) vornehme?

4 Antworten

Hallo,

wenn das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist, dann bist Du noch nicht in der Insolvenz und der Treuhänder kann auch noch nicht über Dein Vermögen bestimmen, weil es einfach noch keinen Gerichtsbeschluss gibt.

Es gibt auch keine Bestimmung die sagt, dass man zwischen Antragstellung und Eröffnung der Insolvenz nicht am Geschäftsleben teilnehmen darf.

Es ist sogar so, dass die Schuldenberater dazu raten, das Guthaben auf dem Girokonto bis zur Insolvenzeröffnung jeden Tag abzuheben, weil der Treuhänder meistens das Konto sperrt und Du dann nicht einmal mehr etwas zu essen kaufen könntest. Das Geld vom Konto abzuheben ist völlig legal.

Jetzt zum Roller. Ich würde sagen, es kommt darauf an, was der Roller kostet. Ein gebrauchter Roller unter 1000 EUR wird den Treuhänder nicht interessieren, darüber vermutlich schon.

Im übrigen ist in Deutschland Besitz und Eigentum unterschiedlich bewertet. Der Roller könnte auch einem Verwandten gehören, der ihn Dir zum Fahren kostenlos überlässt, wenn Du den Unterhalt übernimmst, z.B. weil er weiß, dass Du in der Privatinsolvenz kein Geld für einen eigenen Roller hast. Wenn Du verstehst, was ich meine? Dieser überlassene Roller geht den Treuhänder dann nichts an.

Wenn Du noch unsicher bist, schreibe mir eine Privatnachricht.

Viel Erfolg

das solltest du ihm sagen. du weisst sicher wie das in der insolvenz ist wenn sich am vermögen etwas ändert.

bekommt er es später heraus wird das wesentlch teuerer oder kann zur versagung des restschuldbefreiung werden

Halte dich an die Spielregeln, sonst kann das auch nach hinten losgehen!

du bist verpflichtet, dass anzugeben da du dein vermögen offen legen musst.