Ware zu spät zurückgesendet - muß ich zahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich mit dem Verkäufer und dem Inkassunternehmen so einigen, dass ich möglichst nur die Perücke bezahle und die Gutschrift an jemanden übertragen darf. Diesen Gutschein verkaufst Du dann und passt beim nächsten Mal besser drauf auf, dass Du solche Fristen einhältst.

Alternativ könnte man mal einen Anwalt fragen, ob wegen des Krankenhausaufenthaltes was möglich ist (kann mir nur vorstellen, dass ein Unfall oder so als Ursache dafür gut genug ist), aber vor Gericht gibt es nur ein Urteil und keine Gerechtigkeit.

Falls Du wegen eines durch andere verschuldeten Unfalls die Frist versäumt hast, würde ich den Unfallverursacher zur Kasse bitten.

Wie bist du auf die Idee gekommen, den Widerruf durch Zurücksenden des Artikels bekannt geben zu können? Von Kommunikation hälst du anscheinend nichts.

Einen Widerruf äussert man, indem man den Verkäufer anschreibt. Der sagt Einem dann schon, wie es weitergeht.

Da du dir Widerrufsfrist versäumt hast, bist du zur Zahlung verpflichtet. Dummerweise besitzt du den Artikel nicht mehr, du zahlst also für Nichts.

Wie das mit dem Inkassounternehmen abgelaufen ist müsstest du genauer erklären. Da muss es doch vorher Schreiben zwischen dir und dem Verkäufer gegeben haben?

manuelar72 
Fragesteller
 27.01.2017, 20:48

Leider hat der Verkäufer meine per Einschreiben gesendeten Briefe nicht angenommen . Diese kamen zu mir zurück. 

Meinst du, ich muss jetzt wirklich für nichts bezahlen? 

ronnyarmin  27.01.2017, 22:00
@manuelar72

Welche Einschreiben? Deiner Frage nach hast du den Artikel zurückgeschickt, ohne vorher mit den Verkäufer zu informieren?

Der Krankenhausaufenthalt zählt zu deinen persönlichen Lebensrisiken und gewährt dir daher keinen Aufschub bei den gesetzlichen Widerrufsfristen. Die Forderung ist daher grundsätzlich rechtens.

Grundsätzlich musst du dem Verkäufer eine schriftliche Widerrufung binnen 14 Tage nach Kauf der Ware zukommen lassen. Ab diesem Zeitpunkt hast du weitere 14 Tage Zeit, die Ware wieder zurückzuschicken. Schickst du die Ware zu spät zurück, ist der Käufer zwar verpflichtet, die Ware anzunehmen - allerdings ist er nicht verpflichtet, dir das Geld wieder zu erstatten.

Widerrufe müssen vorher schriftlich erfolgen. Das ist seit 2014 im BGB unter §355 verankert. Somit befindet sich der Shop und das Inkassounternehmen leider im Recht.

So leid es mir tut, aber das Geld wirst du wohl überweisen müssen.

Das ist tatsächlich so, dass Fristen bindend sind in Deutschland. Ja das Unternehmen kann auf der Zahlung bestehen und wird es wohl auch tun. Das tut mir leid für dich, aber nicht fristgerecht zurück geschickt gilt als Kauf. Im Gegenzug muss dir die Ware dann aber auch wieder zur Verfügung gestellt werden, einfach behalten darf der Verkäufer das dann auch nicht.