Bekomme ich deswegen ein Eintrag ins Führungszeugnis?

3 Antworten

Falls Du schuldig gesprochen wirst, kommt die Strafanzeige wegen Bedrohung (StGB §241) vermutlich in das Führungszeugnis. Dazu kommt dann wahrscheinlich eine Geldstrafe. 

Der illegale Waffenbesitz dürfte in Deinem Fall nur einen Ordnungswidrigkeitenverstoß gegen das Waffengesetz darstellen und wird mit einem Bußgeld geahndet, aber nach 2 Jahren, glaube ich, aus deiner Akte gelöscht. Das ist dann quasi wie Falschparken oder Wildpinkeln.

Kommt auf das Urteil des Richters an.

Oh ha.... Also du musst nun wirklich Glück haben, evtl hast du noch deine Zukunft vor dir und man sieht da noch Potenzial für was gutes. Denn mit Messer andere zu bedrohen kostet dich sozial Stunden mindestens. Und das ist schon abgespeichert. Es gibt auch andere Datenbanken, die du nicht kennst, niemals im Leben. Und damit wirst du niemals für den Staat arbeiten können.
Mal sehen, erzähl uns dann von deinem Urteil.
Wenn du intensiv Täter bist, dann war es das eh. MfG und werde ein besserer Mensch. Alles Böse reisst dich sonst runter.