Anzeige wegen Bedrohung der ex Freundin, ist das wirklich straftat?

13 Antworten

  • Strafgesetzbuch § 241 Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

**** - Ja das ist eine Bedohung*******

  • Schon deine Freundin zu informieren das du ihre Schule kennst, und zusagen das es ihr Leid tun wird.
  • Ist eine Drohung.
  • Mein Tipp such dir einen Anwalt.
  • Und schreibe deine Freundin nicht mehr an, weil sonst alles schlimmer wird.

aha, weißt du wie man sowas bei uns im land löst? durch eine flasche über den kopf oder durch die fäuste, nur waschlappen haben gesetze

@BMWR6er
  • Durch Gesetze hast du die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
  • Wegen den Gesetzen hast du Arbeit.
  • Wenn du wa gegen Gesetze hast verbrene deinen Ausweis und deine Krankenversicherung gleich mit.
  • Ohne Gesetze bist du ein nieman und es giebt dich nicht.
@BMWR6er

@BMWler: Dich sollte man wieder ausbürgern und dahin schicken, woher Du gekommen bist!

@Janlara

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Meinung benachteiligt werden.

Entschuldige, aber das ist eine Bedrohung.

Wenn Deine Behauptung richtig wäre, dass DU sie nur sprechen wolltest, hättest Du geschrieben:

Bitte gib mir eine Chance es in einem persönlichen Gespräch zu erklären.

Wenn Du mit mir nicht allein sein möchtest kannst Du gern Jemand, dem Du vertraust, zu dem Gespräch mitbringen.

  • Pass auf das du nicht noch wegen § 238 Nachstellung eine Anzeige bekommst
  • (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
    1. seine räumliche Nähe aufsucht,
    2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
    3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
    4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
    5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du hast so etwas bereits vorher gefragt und auch Antworten bekommen! Also nochmals JA, es** IST** eine Bedrohung! Und nicht Deine erste, denn Du hast ja dem Freund Deiner Ex angedroht, ihm den Hals umzudrehen. Heute heisst Du Alex, in einer anderen Frage nennst Du Dich Mathias, einmal behauptest Du 20 Jahre alt zu sein, einmal 23.....! Wenn man sich Deine Fragen mal so zu Gemüte führt, könnt man auf die Idee kommen, dass Du für Dein Alter noch sehr (!) naiv bist oder Dich für gerade mal 15 halten...;-)), auf jeden Fall kommst Du nicht bsonders glaubwürdig daher.

Hallo,

  • du lügst doch jetzt auch schon wieder. Was soll das?
  • Natürlich hast du das Mädchen bedroht. Was glaubst du eigentlich wer du bist?
  • Und die Anzeige ist vollkommen in Ordnung
  • Du drohst dem Mädchen dass es ihr noch leid tun würde.......
  • Und das du weißt wo du ihr auflauern kannst?
  • Was ist daran nicht deutlich?
  • Und nun behauptest du ganz dreist, du hast damit gemeint, dass du mit ihr reden wolltest?
  • Was sollte ihr denn daran leid tun? . Wer soll dir das denn glauben, ich nicht.
  • Du bedrohst Mädels und stellst dich hier als Opfer dar anstatt zu deinem Handeln zu stehen, oder dich vielleicht mal zu entschuldigen?
  • Soll ich dir mal sagen was ich glaube:
  • Das Mädchen hat einfach Angst vor dir, weil sie dich kennt und du offensichtlich zu Gewalt neigst.
  • Nur für einen unüberlegten Spruch oder auch eine Beleidigung rennt keiner zum Anwalt.
  • Einfach um sich vor dir zu schützen hat man dich angezeigt - Zu Recht.
  • Denn Typen wie du, die Mädchen bedrohen weil sie sich überlegen fühlen sind in Wahrheit immer nur kleine Würstchen, die sich in die Hose machen wenn sich mal jemand wehrt.
  • Das sieht man ja an dir. Jetzt hast du Muffe, weil du nicht weißt was kommt.
  • Auf jeden Fall bleibt die Sache aktenkundig.
  • Vielleicht hilft dir das mal darüber nachzudenken, was du du da so abziehst, indem du Schwächere bedrohst.
  • Tut mir leid, dass Mitleid, dass du hier erwartest, bekommst du von mir garantiert nicht.

Tophead: Bravo! Von mir gibt's auch kein Mitleid! Im Gegenteil, ich hoffe, dass er eine gerechte Strafe bekommt.

@Janlara

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund! Auch von mir kein Mitleid, für einen Stalker!

@Kandahar

Wisst ihr etwas was ich nicht weiß?