Zulassungsbescheinigung II (KFZ Brief) auf dem Postweg verloren gegangen, wer zahlt neue Dokumente?

4 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, daß ein solcher Fall analog nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html zu behandeln wäre. Dann würdest Du das Risiko tragen und somit auch die Kosten für den Ersatz.

tinalisatina  02.08.2017, 14:44

Woher weißt Du, dass hier ein anderer Ort als der Erfüllungsort angegeben wurde?

GanMar  02.08.2017, 14:46
@tinalisatina

Ich würde als Erfüllungsort den Geschäftssitz der Autobank annehmen.

tinalisatina  02.08.2017, 14:58
@GanMar

Wohl kaum. Die Lieferung kann ja nicht an den Absender selbst gehen. Der Auftrag ist, einen Brief zu schicken. Die Adresse ist der bekannte Wohnort. Der Absender ist ein Unternehmen, also gewerblich. Damit ist das Versandrisiko beim Versender. 

GanMar  02.08.2017, 15:04
@tinalisatina

Der Absender ist ein Unternehmen, also gewerblich.

Richtig. Und bei einem Händler ginge das Risiko in dem Moment auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sendung bei der Post einliefert.

Wobei ich mich allerdings schon frage, warum derartige Dokumente nicht als Einschreiben versandt werden.

tinalisatina  02.08.2017, 15:35
@GanMar

Falsch. Du bist beim falschen Paragraphen. Schau Dir mal den § 474 an. 

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, ... der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

Mit Einschreiben bzw. versichert gebe ich Dir absolut recht, das ist schon fahrlässig. 


GanMar  02.08.2017, 15:48
@tinalisatina

Ah, okay. Das ist also wieder so ein Moment, in welchem ich feststellen muß, daß ich kein Jurist bin.

Ich gebe mich geschlagen und plädiere auf "schuldig im Sinne der Anklage".

Spaß beiseite: Danke daß Du Dir die Zeit genommen hast, meine fehlerhafte Annahme zu widerlegen.

Natürlich ist der gewerbliche Absender haftbar.

Das ist nicht anders, als wenn beim gewerblichen Warenversand eine Sendung auf dem Transportweg verschüttgeht. 

Und eine Bank ist eine gewerbliche Organisation.

Da ein normaler Briefversand bei der Post keine 20€ kostet, halte ich diese Gebühren die du der Bank zahlen musstest für zu hoch. Für 20€ müsste aufjedenfall ein Versicherter Versand möglich sein.  https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national.html
Wenn wir den Aufpreis für einen Wertbrief nehmen sind wir bei höchstens bei 6-8€ eher weniger. Dazu kommt dann noch eine kleine Gebühr für den Aufwand der Bank und damit ist man immer noch weit entfernt von den 20€.
Derartige Versandgebühren, um die es sich hier handeln müsste, dürfen i.d.R nur die tatsächlichen Kosten für den Versand beinhalten (z.B Briefumschlag und Porto, evtl. Arbeitszeit). Aufgrund der Höhe der Gebühr gehe ich also davon aus, dass man das als Versicherten Brief hätte versenden müssen und du auch Anspruch darauf hast.
Ich gehe also davon aus, dass die Bank dir die Gebühren für den Ersatz des Fahrzeugbriefes ersetzen muss.

Wenn du dafür 20 € zahlen musst, kannst du auch verlangen, dass dir das Dokument so zugestellt wird, dass du es auch sicher erhältst. Die Kosten würde ich nicht tragen sondern wieder einfordern.