Ebayware wurde aus dem Briefumschlag gestohlen,hafte ich,oder der Käufer?
Ich habe ein Armband versendet,als privater Ebayverkäufer und habe Umtausch,Rückgabe,Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
Artikelwert 14 Euro.
Das Armband wurde von mir als Einwurf Einschreiben mit Sendungsnummer ,im Maxibrief versendet (gepolstert).
Nun kam der Brief LEER zu mir zurück ,weil der Käufer die Annahme verweigert hat.Der Brief war an der Seite aufgerissen und die Post hat ein Klebeband darüber geklebt.
Nun möchte der Käufer,der die Annahme verweigert hatte,(weil er wohl sah,das der Brief beschädigt war) das komplette Geld von mir erstattet haben.
Muß ich ihm das erstatten?Ich kann nichts dafür das es gestohlen wurde.Zudem läuft ein Nachforschungsantrag nach dem Armband,der aber immer noch nicht geklärt ist.
Wie muß ich mich jetzt verhalten?
5 Antworten
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/dp_agb_brief-national_2017_online.pdf
Dort Punkt 6, Absatz 3.
Den Rest wirst Du wohl hinbekommen, oder?
Wende dich an die Post:
Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens,
jedoch max. bis zu einer Höhe von 25 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20 € bei EINSCHREIBEN EINWURF.
Wenn Du Einschreibebrief gesandt hast mit Sendenummer ist doch der Inhalt auch bis zu einem gewissen Betrag bei der Post versichert, was bei 14 Euro keine Schwierigkeit sein dürfte, daß die Post den Schaden ersetzt, also würde ich dem Empfänger das Geld zurück zahlen.
Nun ist die Frage, hat der Kunde versicherten Versand gewählt?
Ich bin mir nicht sicher, ob Ware in einem Einschreiben versichert ist, dem Link von @ nurlinkehaende nach, müsste es versichert sein.
Zahl das Geld zurück und streite dich mit der Post.
Man sollte überhaupt keine Wertsachen oder Geld in Umschlägen versenden.
In den Verteilerstellen der Post sitzen immer wieder schwarze Schafe, die sie aufreißen und den Inhalt entwenden.
Nein,ich habe von Hause aus versicherten Versand angeboten.