Wer ist Schuld an dem verloren gegangenen Einschreiben mit Rückschein?

9 Antworten

Ich habe die AGB vorher nicht gelesen und bin verärgert, 

aber in Zukunft wird mir das nie wieder passieren, da lese ich mir die AGB richtig durch.

(das jetzt als Ergänzung für Dich und als guter Ratschlag für die Zukunft, wenn man schon mit der Post Geld verschickt, dann immer nur als "Wertbrief"...

Du hast gegen die AGB verstoßen und damit ist kein gültiger Beförderungsvertrag zustande gekommen ganz einfach.

Das würde ich so nicht hinnehmen. Nur weil Du gesagt hast, dass Du einen Geldschein eingelegt hast, dürfen die sich noch lange nicht aus der Verantwortung stehlen.

Es stehen Dir 25,- Euro zu!

Die Deutsche Post AG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens eine Haftung von bis zu 20 Euro bei Einwurf-Einschreiben und bis zu 25 Euro bei Übergabe-Einschreiben (Stand 23. Februar 2010). Es wird also nur beschränkt Schadensersatz geleistet. Nicht ersetzt werden der konkrete Sachschaden - Wert des Inhalts - oder Folgeschäden, wie z. B. entgangene Aufträge, wirtschaftliche Folgen nicht erfolgter Kündigungen etc pp usw.

Beschwer Dich, mit einer Entschuldigung ist es hier nicht getan.Ich hoffe, Du hast noch den Einlieferungsbeleg.

https://praxistipps.chip.de/deutsche-post-beschwerde-online-einreichen-so-gehts_40829

Ich hatte auch mal so eine Wut auf die Post, dann habe ich nach Bonn geschrieben und plötzlich ging es. Habe dann eine Entschädigung in Form von vielen Briefmarken bekommen - bei der Verbraucherzentrale hatte ich mich zeitgleich auch beschwert.

Ich guck mal, ob die Mailadresse für Dich finde.

lg lilo

Ich hab´s gefunden

Charles-de-Gaulle-Straße 20

PLZ/Ort: 53113 Bonn

Telefon: +49/ (0) 228/ 18 20

E-Mail: impressum.brief[at]deutschepost.de

@LiselotteHerz

"bis zu 25 Euro" ist nicht das selbe wie 25 Euro. Die Post haftet dennoch nur, wenn tatsächlich auch ein haftungsfähiger Schaden entstanden ist. Und da Geldscheine ausgeschlossen sind, bleibt vermutlich nur die Rückerstattung der Einschreibens-Kosten.

@TechnologKing72

Es wird halt die Schadenshöhe ersetzt und diese ist bei Briefen aller Art (ohne explizite Höherversicherung) bei 25 EUR gedeckelt.

Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller den Inhalt des Schreibens der Post nicht vollständig wiedergegeben hat.

Vielen, lieben Dank! Du bist die Einzige die meine Frage mal aus der Gerechtigkeitsseite beantwortet hat. Die restlichen Antworten sind nicht zu gebrauchen...! Ich werde es versuchen, mal sehen ob es was bringt. Noch einmal, vielen Dank !!!

@Eralbr

Da kann man ja nur mit dem Kopf schütteln! Gerechtigkeit ist in deinem Weltbild also, dass es positiv für dich ausgeht? In meinem Weltbild ist Gerechtigkeit, wenn die Interessen alle beteiligten Parteien ausgewogen berücksichtigt werden.

Was würdest Du denn machen, wenn dir ein Kumpel einen Brief ohne Inhaltsnennung gibt mit der Bitte, ihn wo abzugeben, Du verliertst diesen Brief und dann sagt er dir, dass er die 1.000 EUR, die da drin waren, von dir ersetzt haben möchte? Was wäre da in deinem Weltbild gerecht?

Ich habe die AGB vorher nicht gelesen

Und Du meinst tatsächlich, dass die dann nicht gilt? Und die Beschreibung des Produkts gilt auch nicht, weil Du die ja auch nicht gelesen hast (zumal Du dann die Option "Wertbriefe" gefunden hättest)? Darfst Du jetzt den Nachbarn um die Ecke bringen, weil Du das Strafgesetzbuch noch nicht gelesen hast?

Es gibt genug Infos im Netz dazu. Wer nach dem Motto "ich mache mal erstmal und schaue was passiert", muss sich nicht wundern, wenn das gelegentlich schief geht und die Konsequenten tragen.

Es ist da übrigens vollkommen egal, ob Du das zugegeben hast. Auf die Wirksamkeit der AGB hat das keine Auswirkung.

Schließlich hätte die Sendung, egal was es beinhaltet ankommen müssen.

Ja, hätte. Und dennoch gehen schon mal einzelne Sendungen verloren.

Ich habe die AGB vorher nicht gelesen

Das macht sie aber dennoch nicht ungültig.