Ich habe einen Führeschein Klasse B, kann ich einen LKW mit zul. Gewicht von 4050 kg und Leergewicht von 3200 kg fahren?

6 Antworten

Nein, darfst Du nicht.

Ganz einfacher Merksatz:

Bezüglich einer Fahrerlaubnis ist IMMER das max zulässige Gewicht entscheidend, NIE das tatsächliche.

im Gegensatz dazu ist bei

Anhänge- oder Aufliegelasten immer das tatsächliche Gewicht entscheidend.

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Beispiele:

Der Lkw hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg, wiegt aber tatsächlich 4000kg.

Du darfst ihn mit Klasse B fahren, begehst nur eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung

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Der Lkw hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4000kg, wiegt aber nur tätsächlich 3500kg.

Du darfst ihn mit Klasse B NICHT fahren, begehst eine Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

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Hintergrund bei der Entscheidung, ob Du das Fahrzeug führen darfst, müssen alleine die Fahrzeugapiere darüber Aufschluß geben können, nämlich der Eintrag in Feld "F2" der Zulassungsbescheinigung.

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Die EINZIGEN Regelungen, die es im Fahrerlaubnisrecht gibt, bei denen eine Leerfahrt sich von einer Vollfahrt unterscheidet sind:

- Fahrten eines Kraftomnibusses ohne Fahrgäste mit Klasse C (unter bestimmten Umständen) wo bei Vollfahrt Klasse D erforderlich wäre

- Fahrten eines leeren Lkw zu Überführungsfahrten ohne den Nachweis der Schulung der Ladungssicherung.

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Beispiel zur Anhänge last (unabhängig der Fahrerlaubnis)

ein Pkw hat eine Anhängelast von 1500kg, dann darf ich einen Anhänger anhängen, dessen zul Gesamtgewicht 3500kg beträgt anhängen, diesen aber nur bus zu einer tatsächlichen Masse von 1500kg beladen.

Das ist nicht die Frage des Könnens, mit 12 bin ich auch mit 40t-LKWs gefahren obwohl überhaupt kein Führerschein.

Du frägst wohl mehr nach dem Dürfen. Da zählt nicht die tatsächliche Masse sondern die zulässige Gesamtmasse, also zum rechtmässigen Fahren eines LKW mit 4050Kg zulässiger Gesamtmasse braucht man min den FS Kl C1, die Kl B ist nicht ausreichend (selbst wenn dieser LKW die Grösse eines Sprinters hat und unbeladen 1500Kg wiegen würde).

Dafür braucht man den C1

Mit dem Führerschein Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg, welche für nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind fahren. Ausgenommen hiervon sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, also Motorräder/Mopeds/Roller.

In deinem Fall bedeutet dies, du darfst das Fahrzeug, trotz Leergewicht von 3200 kg nicht fahren, da das Fahrzeug für mehr als 3500 kg zugelassen ist.

Falls du es doch tust begehst du eine Straftat nach §21 StvG (https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html).

SebiMuc  15.10.2015, 07:13

super!

Nein, darfst du nicht. Du darfst ein Fahrzeug mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von 3,5T fahren. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle.