1300kg-Anhänger mit Führerschein Klasse B?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss unterscheiden zwischen der fahrerlaubnisrechtlichen Sicht und der zulassungsrechtlichen Sicht.

Zur fahrerlaubnisrechtlichen Sicht (aus der seit dem 19.01.2013 geltenden FeV):

Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen also Gespanne geführt werden, deren zulässige Gesamtmasse (Zugfahrzeug plus Anhänger) 3500 kg nicht überschreitet. Die Vorschrift aus der früheren Fassung der FeV, bei der die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten durfte, ist weggefallen.

Ergänzende Hinweise: Mit der neuen "Fahrerlaubnis B mit Schlüsselzahl 96" dürfen Gespanne geführt werden, deren zulässige Gesamtmasse (Zugfahrzeug plus Anhänger) 4250 kg nicht überschreitet. Und mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen unabhängig von der Masse des Zugfahrzeuges Gespanne geführt werden, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht überschreitet.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG, "Fahren ohne Fahrerlaubnis").

Zulassungsrechtliche Sicht:

Auch wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, darf man ein Gespann nur dann führen, wenn das Zugfahrzeug für den geführten Anhänger zugelassen ist. Hier kommt es auf die in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu findenden Angaben zu Achs-, Stütz- und Anhängerlasten an.

Wer ein Gespann führt, dessen Eigenschaften diese zulassungsrechtlichen Lasten überschreiten ohne dabei die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften zu verletzen, der begeht keine Straftat sondern "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit. Das entsprechende Bußgeld hängt von der prozentualen Überschreitung ab und kann mehrere 100 Euro betragen.

Zum Anliegen des Fragestellers:

Aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht darfst du mit deiner Fahrerlaubnis der Klasse B die Kombination aus dem von dir beschriebenen Zugfahrzeug und dem Anhänger mit 1300 kg zulässiger Gesamtmasse führen, da die zulässige Gesamtmasse der Kombination (1900 kg + 1300 kg = 3200 kg) kleiner als 3500 kg ist.

Auch aus zulassungsrechtlicher Sicht darfst du das Gespann führen, sofern die für dein Zugfahrzeug zulässigen Anhänger-, Stütz- und Achslasten tatsächlich nicht überschritten werden. Werden sie überschritten, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

Franticek  13.07.2013, 08:22

DH, - ganz einfach DIE perfekte Antwort!

Der Zug darf bei B das zul. Gesamtgewicht von 3500Kg nicht übersteigen. Die Berechnungen mit Leergewicht u.s.w. gibt es seit 2013 nicht mehr.

sven9701  13.07.2013, 00:44

Verstehe ich das richtig?

Das heißt also , du darfst mit einem Auto , was 1Tonne wiegt , einen Hänger mit 2,5Tonnen ziehen?

Wenn du das so meinst , ist das aber sowas von falsch!

Das Fahrzeug MUSS beim Leergewicht schwerer als der beladene Hänger sein!

wenn das Auto also 1367Kg wiegt , darfst du einen Hänger mit 1366kg ziehen!

PS: Am 1.Mai 2013 wurde eingeführt , dass man sogar ein gespann mit 4,25T fahren darf!

JotEs  13.07.2013, 05:49
@sven9701

@sven9701:

Nein, das stimmt seit dem 19.01.2013 nicht mehr. Die Leermasse des Zugfahrzeuges ist aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht nicht mehr von Bedeutung. Es kommt allein auf die Summe aus den zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger an, die bei Klasse B 3500 kg nicht überschreiten darf.

Man darf also mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B tatsächlich ein Gespann führen, bei dem das Zugfahrzeug 1 Tonne und der Anhänger 2,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben, ohne eine Straftat zu begehen. Allerdings gibt es sicher kein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1 Tonne, welches zum Ziehen eines Anhängers mit 2500 kg tatsächlicher Gesamtmasse zugelassen ist. Wer also eine solche Kombination führt, der begeht zwar mit Sicherheit eine Ordnungswidrigkeit - aber eben keine Straftat.

Franticek  13.07.2013, 08:20
@sven9701

Wenn du das so meinst , ist das aber sowas von falsch!

Wenn er das so meint, dann ist das aber seit 19. Januar sowas von richtig....!

PS: Am 1.Mai 2013 wurde eingeführt , dass man sogar ein gespann mit 4,25T fahren darf!

Auch das wurde mit der letzten Änderung der FeV am 19. Januar eingeführt, dass man nicht nur mit 750-kg-Anhänger auf 4,25t kommen darf sondern auch mit größeren Anhängern, sofern man zu B auch die Berechtigung B96 erwirbt.

Schuby221  13.07.2013, 08:21
@sven9701

Guck mal bei Fahrlehrerverband BW rein, dort findest Du die geltenden Klassen.

darfst du ziehen sofern die anhängelast von zugfahrzeug nicht überschritten wird und gesamt nicht mehr wie 3,5ton hat

Leergewicht und co ist seit anfang des jahres uninteressant.

Wenn dein gespann eine zulässige gesamtgewicht von unter 3500 kg hat, darfst du damit fahren.

Schuby221  12.07.2013, 23:16

Richtig

JotEs  13.07.2013, 05:57

Wenn dein gespann eine zulässige gesamtgewicht von unter 3500 kg hat, darfst du damit fahren ...

... ohne eine Straftat zu begehen. Allerdings muss auch auf die Achs-, Stütz- und Anhängerlasten geachtet werden, für die das Zugfahrzeug zugelassen ist. Werden diese überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Sebbel2  13.07.2013, 09:44
@JotEs

Es ging hier um die fahrerlaubnis. Für diese sind nur noch gesamtgewicht wichtig.