Was passiert wenn ich die zulässige Gesamtmasse überschreite?

5 Antworten

damit wird auch die zulässige Anhängelast weit überschritten - in der Zulassungsbescheinigung steht wieviel das Fahrzeug als zul.GG anhängen darf

Hallo,

damit die richtigen Antworten mal in Überzahl kommen ;-)

Mit "nur" der Klasse B ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat. Das alles zusätzlich in der Probezeit wird sehr unangenehm, aufwendig und teuer.

Der genannte PKW mit einem Fahrer mit der richtigen Fahrerlaubnis darf den Anhänger dann ziehen, wenn dessen tatsächliches Gewicht inklusiv Ladung die zulässige Anhängelast des PKW nicht überschreitet.

Viele Grüße

Michael

Klasse B erlaubt Dir das Führen einer Kombination mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg.

Deinen Angaben nach kommst Du auf 3800kg zul.GG,

Das nennt man dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

Die Folgen sind regelmäßig:
   ➣   Entziehung der FE
   ➣   Sperrfrist für Neuerteilung
   ➣   Geldstrafe
   ➣   Probezeitmaßnahmen [ASF + Probezeitverlängerung]

Darfst du gar nicht fahren mit Fahrerlaubnis Klasse B. Für einen Anhänger wie beschrieben brauchst Du Klasse BE. Könnte man als Fahren ohne Fahrerlaubnis sehen.

Geht es darum, dass der Anhänger überladen wird?

Dann > https://www.bussgeldrechner.org/ueberladung.html <


Da dein 1.8t PKW aber keine 2t ziehen wird, muss man sich die maximale Anhängelast ausrechnen.

Zb. PKW Anhängelast 1200kg

Leergewicht Anhänger 700kg

Darfst also nur noch 500kg rauf packen.

Mit Klasse B geht dies aber nicht.


Crack  23.05.2017, 21:00

1800kg zul GG plus 2000zul.GG macht 3800kg zulässiges Gesamtgewicht.

Und das mit Klasse B ???

melman86c  23.05.2017, 21:05
@Crack

Ja, habe die Frage ehrlich gesagt nur leicht überflogen. Ist natürlich nicht erlaubt. Pardon^^