Darf ich mit Führerscheinklasse B (Jahr 2000) einen Verkaufsanhänger ziehen?

3 Antworten

Der FS Klasse B ist für den beschriebenen Zweck ausreichend (rechtlich), jedoch sollte man vorher ein wenig das Fahrverhalten testen und besonders vorsichtig fahren. Das gedachte verringern des Gesamtgewichts bringt gar nichts, den entscheidend ist nur was in den Fahrzeugpapieren als "Zulässiges Gesamtgewicht" zugelassen ist.

Du darfst mit dem neuen Führerschein der Klasse B den Verkaufsanhänger nicht ziehen, denn du überschreitest damit die 3,5 t Gesamtgewicht. Mit einem Führerschein der Klasse BE darfst du Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht ziehen. Wenn du damit fährst, machst du dich des Führen eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig , welches zur Folge hat das du deine Fahrerlaubnis der Klasse B auch noch verlierst. Also bitte vorsichtig sein!!

Das ist so nicht richtig! Fahrelaubnisklasse B: Kraftfahzeuge - aussgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von micht mehr als 3.500 Kg und nicht mehr als 8 Stitzplätzen außer den Führersitz(auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die Zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 Kg nicht übersteigt.)

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Frag beim Straßenverkehrsamt oder bei deiner alten Fahrschule nach.