Ersttäter auch wenn zuvor Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde?
Und zwar habe ich folgende Frage. Ich habe ziemlich mist gebaut, das weiß ich. Und zwar wurde vor 1 1/2 Jahren ein Verfahren mit der Auflage 20 Sozialstunden abzuleisten eingestellt. Also bin ich ja nicht verurteilt und somit praktisch auch nicht vorbestraft oder? Jetzt habe ich aber wieder mist gebaut und einen Ladendiebstahl begangen (geringfügiger Wert unter 50€). Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert und erfahren dass Diebstahl mit geringfügigem Wert meist nicht weiter verfolgt wird bzw das Verfahren eingestellt wird. Vor allem wenn man Ersttäter ist. Da ich ja noch nicht Verurteilt wurde und somit nicht vorbestraft bin müsste ich doch auch noch den Ersttäterbonus haben? oder nicht?
Danke im voraus für eure hilfe! :) & ja ich weiß ich habe mist gebaut und bereue es zu tiefst :-/
4 Antworten
Wie es die zuständigen Behörden sehen, weiß ich nicht, aber m. E. bist Du zwar nicht vorbestraft, aber eben auch kein Ersttäter mehr. Wenn es nach mir ginge, würde Deine Strafe deutlich härter ausfallen, weil Du aus der Lektion, die man Dir erteilt hat, nichts gelernt und Deine Chance vertan hast!
Darum auch Konjunktiv!
Dann überlege doch einfach mal, ob hier irgendwann mal die Schuld rechtskräftig festgestellt war. Sieht irgendwie nicht so aus, oder?
Die Regel, dass jedes Verfahren eingestellt wird, wenn du Ersttäter bist, gibt es nicht. Und über diesen Begriff kann man sich auch streiten. Der zuständige Staatsanwalt wird sich deinen bisherigen "Werdegang" anschauen und dann entscheiden, ob er das Verfahren einstellen will oder nicht.
Jetzt rückst du mit der Sprache raus! Du hast sehr wohl eine Strafe bekommen: nämlich die 20 Sozialstunden! Also bist du VORBESTRAFT! Nix mit "Ersttäterbonus".
Dass ihr immer das Wesentliche vergessen müsst und euch wundert, wenn ihr keine genauen Auskünfte bekommt... ;/
Lies richtig - eingestellt gegen Auflagen - also kein Urteil und keine Vorstrafe, aber natürlich auch kein Ersttäter.
Wieo kein Ersttäter? Bin doch nicht verurteilt worden. Wurde doch im Prinzip von der Tat freigesprochen wenn die das Verfahren eingestellt haben? oder nicht?
Wenn Du freigesprochen wurdest, wieso musstest Du dann Sozialstunden leisten? Du hast eine Tat begangen, die allerdings so eingeschätzt wurde, dass es eben kein Urteil sondern Auflagen gab. Das ist eine Möglichkeit, ztu strafen ohne dass der Betreffende als Vorbestraft gilt. Täter bist Du aber trotzdem - oder willst Du das bestreiten?
Nein möchte ich nicht bestreiten. Also habe ich meine tat praktisch zugegeben mit dem zustimmen der Auflagen? und somit bin ich dann auch kein ersttäter mehr da ich zugegeben habe eine tat begangen zu haben?
Hey! Sorry die Frage davor war ohne Inhalt abgesendet.
Es gab aber keine Verurteilung. Das Verfahren wurde nach §153 STPO gegen Auflage eingestellt.
Eine Einstellung nach 153 (wonach eigentlich, 153 geht bis f) ist keine Seligsprechung, wie die nach 170. Du bist kein Ersttäter.
Nach DIR geht es aber nicht - du bist kein Richter - nur Kommentator...