Eintrag bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ)?

1 Antwort

Für die ZVÜ werden Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden, sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz eingeholt. Da du "nur" Straftaten begangen hast, die nicht in einem Urteil geendet haben, tauchen die nicht im BZR auf. Aber sie sind im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" aufgeführt. Ob dieses Register aber für eine ZVÜ abgefragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich wollte dir nur mitteilen, dass es Register gibt, in denen deine Sünden registriert sind, auch wenn du nicht verurteilt wurdest.

Also ja, deine neue Stelle könnte gefährdet sein. Meine persönliche Meinung ist (was aber irrelevant ist) aber, dass die Straftaten nichts ausmachen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung