Verfahren wurde Eingestellt, kommt etwas in meiner Strafakte?

2 Antworten

Nein, in das polizeiliche Führungszeugnis kommen nur Fälle, bei denen man auch verurteilt wird. Du musst dir keine Sorgen machen.

Also ich arbeite als Justizbeamter und ich kann dir sagen, guck mal im BZRG (Bundeszentralreigstergesetz) nach, da findest du alle wichtigen Vorschriften für die Eintragungen von Verurteilten im Bundeszentralregister. Dennoch kann ich dir sagen, deine Daten sind im Register für Gerichte und Staatsanwaltschaften gespeichert, worauf aber nur die auch Zugriff haben. Also da bei der Beamtenbewerbung nur das polizeiliche Führungsregister verlang wird, wird es da nicht drinnen stehen. Dennoch macht es sich nicht gut als potenzieller Beamtenbewerber straffällig geworden zu sein. Und denk dran, du musst auch wahrheitsgemäß verisichern, dass du nicht vorbestraft bist. Und wenn du es bejahst, dann täuscht du quasi die Einstellungsbehörde und sie können dich im Nachhinein wenn du überhaupt genommen wirst wieder aus dem Beamtendienst auf Widerruf entlassen, wenn die Behörde davon Wind bekommt. Denn du musst ja auch angeben, ob gegen dich ein Verfahren der Staatsanwaltschaft läuft oder jemals gelaufen ist.