Zündapp CS 25 nach 45km/h umschreiben, damit zum tüv fahren

1 Antwort

Durch den Leistungs- Umbau am Fahrzeug ist davon auszugehen, dass grundsätzlich die Betriebserlaubnis erloschen ist. Zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ist die Vorführung bei einem Sachverständigen erforderlich. In § 19 Abs. 5 StVZO ist hierzu ausgeführt:

Ist die Betriebserlaubnis nach Abs. 2 Satz 2 des § 19 StVZO erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen ...... zu führen.