Recht auf unbezahlten Urlaub?

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Ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht nicht. Die unbezahlte Freistellung wird im Allgemeinen in Tarifverträgen geregelt.Wenn im Arbeitsvertrag deines Mannes Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird,solltet ihr den Tarifvertrag durchsehen.

Ich habe hier z.B.einen Tarifvertrag vorliegen,in dem steht,das in Betrieben mit mehr als 20 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern die Beschäftigten einen Anspruch auf bis zu 21 zusammenhängenden Werktagen haben,um andere zum Haushalt gehörigen Personen betreuen oder pflegen zu können.

Rechtlich - nein. Das hängt nur von der Kulanz des AG ab

Ob es ein recht gibt, ist in diesem Fall gar nicht relevant! Ihr habt auf die Zusage des Arbeitgebers hin, so gehandelt, da kann er im Nachhinein nicht mehr zurück! Ich hoffe ihr habt es schriftlich, obwohl es natürlich auch mündlich rechtlich bindend ist! Aber schriftlich währt ihr besser gestellt! Wenn ihr glaubhaft machen könnt, das ihr so nicht gehandelt hättet, wenn der AG schon vorher nein gesagt hätte, habt ihr gewonnen!

NinaD82 
Fragesteller
 31.08.2009, 12:45

es wurde nur mündlich zugesagt. In der ersten Woche von der Chefin direkt, als unvorhergesehen die zweite Woche dazukam hat mein Mann nur mit seinem Vorgesetzten gesprochen. Und jetzt sagt die Chefin, das hätte er direkt mit ihr klären müssen. Aber da hat der Vorgesetzte ja nichts von gesagt, wie hätten wir das wissen sollen?

Prolo  31.08.2009, 12:47
@NinaD82

Uhhh, das ist heikel, vielleicht beisst ihr besser in den Sauren Apfel und gebt die eine Urlaubswoche eben dran, ich würde kein Geld in sowas investieren! Ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven die das kostet! Und am ende hast du vielleicht trotzdem nix davon! Und ja, dein Mann hätte es direkt mit der Personalchefin klären sollen, interne Kommunikationsprobleme reichen in der Regel nicht um recht zu bekommen!

Prolo  31.08.2009, 12:49
@Prolo

Vielleicht lässt sich die verlorene Woche noch mit Überstunden aufholen, sollte diese bereits Gebucht oder verplant sein! Nur so als Tipp!

Bei verheirateten Paaren habt ihr doch sowieso 20 Tage (jeder von Euch 10) für die Versorgung des Kindes. Dann würde ich eine Woche unbezahlten Urlaub nehmen und den Rest der Zeit sollte er sich krankschreiben lassen. Aber ich kann Euch hier nur raten, dass Dein Mann NICHT als Haushaltshilfe einspringt. Wir hatten das auch, als ich im Krankenhaus war. Und im nach hinein hat mein Mann eine "Aufwandsentschädigung" erhalten für die Zeit in Höhe von 3,60 EUR pro Tag. Wir haben uns fürchterlich geärgert und würden dies NIE wieder machen. Dadurch hatten wir im Monat ein paar hundert Euro weniger.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verspflichtet, Arbeitnehmern unbezahlten Urlaub zu gewähren.