Wieviel Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich ab März angefangen habe?

5 Antworten

der anteilige anspruch an urlaub wird nicht monat für monat, sondern nach den gesamten restmonaten des jahres x 1/12 berechnet, wobei meistens das ergebnis nach oben abgerundet wird. also 10 x 2,5 = 25 tage für dieses jahr.

frühestens nach 6 monaten kannst du urlaub beanspruchen, also ab 1. oktober. rest-urlaub kann übertragen werden und muss spätestens bis zum 31.3. des folgejahres genommen werden, sonst verfällt er. (ausnahme krankheit)


Hallo Danke!:)
Warum kann ich erst frühestens nach 6 Monaten Urlaub nehmen, wenn meine Probezeit nur 3 Monate ist? Wäre ja echt blöd dann Ende des Jahres im Winter den zu nehmen.

@charlybrown187

so steht es nun mal im bundesurlaubsgesetz oder analog in den meisten tarifverträgen.

die probezeit hat nichts mit der wartefrist für urlaub zu tun.

das sagt aber nicht, dass dir dein chef bei guter einarbeitung schon mal aus kulanz auch vor den 6 monaten einen teil gewährt.

Natürlich kann man auch während der Probezeit schon Urlaub bekommen. Man kann freundlich fragen und wenn man schon 3 Monate gearbeitet hat, z.B. kann man durchaus schon eine Woche Urlaub nehmen.

"frühestens nach 6 monaten kannst du urlaub beanspruchen"

Nach Ablauf von 6 Monaten kann man den gesamten Jahresurlaub beanspruchen. In deiner Antwort klingt das so als ob man nach 6 Monaten überhaupt erst Urlaub beanspruchen kann und das stimmt so nicht.

Hallo, Danke das wusste ich nicht dass dies im "Bundesurlaubsgesetz" steht, also hab ich Anspruch ab September wenn ich im März angefangen habe,oder nicht?
LG

@charlybrown187

Du hast nach 6 Monaten Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub. Einen Teilanspruch erwirbst du bereits nach Ablauf eines Monats. Und es spricht auch nichts dagegen, mit diesem Teilanspruch schon Urlaub zu beantragen, nur mögen es Arbeitgeber nicht so gerne, dass man - kaum mit dem Arbeitsverhältnis begonnen - schon wieder Urlaub nehmen will.

@charlybrown187

@ charlybrown187:

das wusste ich nicht dass dies im "Bundesurlaubsgesetz" steht

Das kannst Du auch nicht wissen, weil es so, wie es noname68 beschreiben hat, völlig falsch ist!

Sie die einzig umfänglich richtige Antwort von Hexle2!!

@calotti

@ calotti:

Deine Antwort war ja nicht "völlig" falsch; Du hattest ja nur die Voraussetzung der Vereinbarung einer anteiligen Berechnung ("Zwölftelung") vergessen.

So etwas kann ja mal passieren ... ;-)

@Familiengerd

"Siehe die einzig umfänglich ..."

frühestens nach 6 monaten kannst du urlaub beanspruchen

Das ist Unsinn - wie die Aussagen in Deinem Kommentar.

Selbstverständlich besteht schon während der ersten 6 Monate Anspruch darauf, bereits erworbenen Urlaub auch zu nehmen.

Lediglich auf den vollen (gesetzlichen) Jahresurlaub besteht Anspruch erst nach 6 Monaten: DAS steht im Bundesurlaubsgesetz BUrlG (§ 4 "Wartezeit")!

Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag eine "Zwölftelregelung" beim Urlaub gibt oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet, beträgt Dein diesjähriger Urlaubsanspruch 25 Urlaubstage.

Ohne "Zwölftelregelung" hast Du nach sechs Monaten Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 30 Tagen.

Urlaub erwirbt man für jeden voll gearbeiteten Monat. Es gibt keine Vorschrift/Gesetz, dass man erst nach sechs Monaten Urlaub nehmen darf, es steht nur im Bundesurlaubsgesetz (§ 4) dass der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten erworben wird.

Selbstverständlich kannst Du vorher Urlaub nehmen, Du musst mit Deinem AG sprechen und ihn beantragen. Ich glaube nicht, dass Dein AG Dir erst nach sechs Monaten Urlaub geben wird, da der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz im gleichen Jahr genommen werden muss.

Die Regelung mit dem 31. März des Folgejahres gilt nur, wenn der AN den Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen (krank) Gründen im laufenden Jahr nicht nehmen kann.

Wie ist diese 12tel Regel  formuliert? 

@Rheinflip

Da steht z.B.: Der Arbeitnehmer erwirbt anteilig für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt davon unberührt.

Du hast 10/12 des Jahresanspruchs Urlaub

Der urlaub sollte in diesem Jahr genommen werden, kann aber aus betrieblichen Gründen auch bis 31. März 2018 genommen werden.

Danach kann er evtl. verfallen, was jedoch die meisten AG nicht tun, wenn es aus betrieblichen Gründen hinausgezögert wird.

Du hast 10/12 des Jahresanspruchs Urlaub

Aber nur, wenn eine anteilige Berechnung vereinbart oder in der Urlaubsvereinbarung eine Unterscheidung zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Anspruch getroffen wurde!

Ansonsten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Siehe die einzig umfänglich richtige Antwort von Hexle2!!

10/12 deines Gesamtanspruchs.  1/12 sind 2,5 Tage.  Also 25 Tage. 

Das trifft aber nur zu, wenn eine anteilige Berechnung auch vereinbart oder in der Urlaubsvereinbarung eine Unterscheidung zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Anspruch getroffen wurde!

Ansonsten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub!

Siehe die einzig umfänglich richtige Antwort von Hexle2!!

30 Tage durch 12 und du hast die Tage pro Monat. Dann rechnest du die Monate, die du dieses Jahr arbeitest.

Hallo,
also 2,5 x 10 sprich ein Anspruch von 25 Tagen?
LG

Das trifft aber nur zu, wenn eine anteilige Berechnung auch vereinbart oder in der Urlaubsvereinbarung eine Unterscheidung zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Anspruch getroffen wurde!

Ansonsten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub!

Siehe die einzig umfänglich richtige Antwort von Hexle2!!